Vermögen heutzutage die handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungs-, und Bewertungsgrundsätze noch zu genügen, um bei Wertveränderungen auf den betriebsnotwendigen Anlagegütern einer Unternehmung (Wertzunahmen und ausserordentliche Wertabnahmen) den unternehmungswirtschaftlichen Bewertungsgrundsätzen vollumfänglich Rechnung zu tragen? Diese Problemstellung führt schliesslich zu einer kritischen Überprüfung des Tatbestandes der Ersatzbeschaffung im Wehrsteuerrecht.