Wissen wird im (unternehmerischen) Wettbewerb zunehmend zur entscheidenden Ressource. Zunehmend dominiert der Wettbewerb um neue Märkte statt derjenige innerhalb einer gegebenen Marktumgebung. Ausdruck dieser Tendenz ist nicht zuletzt, dass immaterielle Schutzrechte geistigen Eigentums - allen voran die steigende Zahl der erteilten Patente - für die Unternehmen ständig wichtiger werden, um sich im Wettbewerb zu behaupten. In dem Maße wie jedoch die Bedeutung des "Geistigen Eigentums" steigt, nimmt auch die Gefahr zu, dass die damit verbundenen Ausschlussrechte zu wettbewerbswidrigen Zwecken eingesetzt werden und insoweit das Immaterialgüterrecht in Konflikt mit dem Wettbewerbsrecht, also der Aufrechterhaltung effizienten Wettbewerbs, gerät. Dies zeigt sich auch zunehmend an umstrittenen, die Schnittstelle zwischen beiden Rechtsbereichen betreffenden Gerichtsentscheidungen.
Die Arbeitsgruppe "Wettbewerb" des Wirtschaftspolitischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik hatdeshalb ihre Jahrestagung 2006 der Beziehung zwischen dem Recht Geistigen Eigentums und der "klassischen" Wettbewerbspolitik gewidmet. Der vorliegende Band vereinigt die auf der Tagung gehaltenen Beiträge. Auf diese Weise wird die vor allem in den Wirtschaftswissenschaften bislang vernachlässigte Debatte über das Spannungsfeld zwischen Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.
Die Arbeitsgruppe "Wettbewerb" des Wirtschaftspolitischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik hatdeshalb ihre Jahrestagung 2006 der Beziehung zwischen dem Recht Geistigen Eigentums und der "klassischen" Wettbewerbspolitik gewidmet. Der vorliegende Band vereinigt die auf der Tagung gehaltenen Beiträge. Auf diese Weise wird die vor allem in den Wirtschaftswissenschaften bislang vernachlässigte Debatte über das Spannungsfeld zwischen Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.