Durch die Marktöffnung und Privatisierung von Wirtschaftsbereichen verschieben sich vormals hoheitliche Konflikte in die Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern. Zur Wettbewerbsförderung greift der Staat weiterhin regulierend ein. Die Arbeit untersucht die Rolle des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in der Wettbewerbsaufsicht in dieser aktuellen Entwicklung. Dazu konzentriert sich die Untersuchung auf das Beispiel der Zugangsregulierung im Telekommunikationsrecht. In der netzgebundenen Telekommunikation basiert Marktmacht auf der Herrschaft über die Infrastruktur. Für den Netzbetreiber bedeutet jedoch die Verpflichtung auf Zugangsgewährung zugunsten anderer Marktteilnehmer einen belastenden Eingriff. Regulierungsmaßnahmen müssen daher die Regulierungsziele und die Rechtspositionen der Marktteilnehmer ausbalancieren. Um in dieser mehrpoligen Beziehung moderner Wettbewerbsaufsicht den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gesteigerte Bedeutung zu.