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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich VWL - Industrieökonomik, Note: 1,0, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Mikroökonomie insbesondere Industrieökonomik), Veranstaltung: Seminar Industrieökonomik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Wettbewerbsbeschränkungen durch Google. Es wird erarbeitet, ob und inwieweit das Unternehmensverhalten wettbewerbsschädigend ist. Dazu werden mögliche Maßnahmen der Regulation vorgestellt.Google kann aufatmen. Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) stellte Anfang des Jahres das Kartellverfahren ein,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich VWL - Industrieökonomik, Note: 1,0, Universität Hohenheim (Lehrstuhl für Mikroökonomie insbesondere Industrieökonomik), Veranstaltung: Seminar Industrieökonomik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Wettbewerbsbeschränkungen durch Google. Es wird erarbeitet, ob und inwieweit das Unternehmensverhalten wettbewerbsschädigend ist. Dazu werden mögliche Maßnahmen der Regulation vorgestellt.Google kann aufatmen. Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) stellte Anfang des Jahres das Kartellverfahren ein, was die New York Times mit einem großen Sieg betitelte. Google musste zwar einige kleine Auflagen erfüllen, verhinderte dadurch aber eine Wettbewerbsklage, welche extrem hohen Kosten nach sich gezogen hätte. Unter anderem erklärte sich das Unternehmen bereit, Änderungen bei der Übernahme von Nutzerbewertungen anderer Webseiten durchzuführen. Von dem Hauptanklagepunkt, es würden konzerninterne Dienste favorisiert, wurde das Unternehmen allerdings freigesprochen. Ein Sieg für Google, doch das Unternehmen muss an vielen Fronten kämpfen: Seit 2010 beschäftigt sich auch die Europäische Kommission mit von Wettbewerbern eingereichten Beschwerden und leitete deshalb im gleichen Jahr ein Verfahren ein. Kompromissvorschläge von Google wurden von der Europäischen Kommission bisher abgelehnt. Diese sahen vor, dass zukünftig auf die Bevorzugung interner Dienste hingewiesen wird. Außerdem sollten beim Anbieten konzerninterner Dienste die Alternativdienste von drei Wettbewerbern in einer eigens dafür erstellten Querleiste unter den Top-Suchergebnissen angezeigt werden. Auf Grund der Klage droht nun eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
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