Vor Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG war das Wettbewerbsrecht in England nicht einheitlich, sondern in zahlreichen Gesetzen und Verhaltenskodizes geregelt. Dadurch sollte eine übermäßige Regulierung des Wettbewerbs vermieden werden. Es galt das viel zitierte Diktum: To draw a line between fair and unfair competition, between what is reasonable and what is unreasonable passes the power of the courts. Vor diesem Hintergrund untersucht die Verfasserin anhand eines Vergleichs von alter und neuer Rechtslage, wie sich die Einführung eines einheitlichen Wettbewerbsrechts auf den Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken auswirkt. Unter dem Aspekt der Vollharmonisierung bezieht die Studie darüber hinaus auch die Rechtslage in Deutschland mit ein.