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Das ursprünglich rein auf den Konkurrentenschutz ausgerichtete deutsche Wettbewerbsrecht weist seit dem Jahr 2004 eine Schutzzweckbestimmung auf, in der der Verbraucher ausdrücklich genannt wird. Dieser kann bei einem ihn betreffenden Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber hat einen solchen nicht geschaffen, um die Wirtschaft vor einem zu hohen Prozessrisiko zu schützen und argumentiert, dass nur so das hohe Verbraucherschutzniveau im UWG beibehalten werden könne und der Verbraucher darüber…mehr

Produktbeschreibung
Das ursprünglich rein auf den Konkurrentenschutz ausgerichtete deutsche Wettbewerbsrecht weist seit dem Jahr 2004 eine Schutzzweckbestimmung auf, in der der Verbraucher ausdrücklich genannt wird. Dieser kann bei einem ihn betreffenden Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber hat einen solchen nicht geschaffen, um die Wirtschaft vor einem zu hohen Prozessrisiko zu schützen und argumentiert, dass nur so das hohe Verbraucherschutzniveau im UWG beibehalten werden könne und der Verbraucher darüber hinaus durch Ansprüche aus dem allgemeinen Zivilrecht ausreichend geschützt werde. Die Arbeit untersucht die Richtigkeit dieser Argumentation. Sie erörtert, ob tatsächlich ein hohes Verbraucherschutzniveau im UWG gegeben ist und untersucht, ob dem Verbraucher ausreichende Individualansprüche bei einer Verletzung ihn schützender wettbewerbsrechtlicher Normen zur Verfügung stehen. Beantwortet wirdaußerdem die Frage, ob die Vorschriften in

241a, 661a BGB in das UWG zu transferieren sind. Die Arbeit schließt mit einem Gesetzesvorschlag.
Autorenporträt
Simon Menke, geboren 1979 in Celle; 2000-2005 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; ab 2007 Rechtsreferendar beim OLG Schleswig; Zweites juristisches Staatsexamen 2009; seitdem Rechtsanwalt in einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in Hamburg.