Die Arbeit behandelt die Kartellrechtspraxis in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Inkrafttreten des deutschen Wettbewerbsgesetzes 1958. In diesem Zeitraum wurde der Rechtszustand durch die 1947 auf amerikanische Initiative von den Alliierten erlassenen und auf dem amerikanischen Antitrustrecht basierenden Dekartellierungsgesetzen bestimmt.
Die Thematik war bisher ein Desiderat, da die historische Forschung vor allem den Entstehungsprozess des deutschen Wettbewerbsgesetzes untersucht hat und die konkrete Rechtspraxis im behandelten Zeitraum vernachlässigt wurde. Diese wurde sowohl durch alliierte Behörden und Gerichte als auch durch deutsche Richter und Politiker geprägt.
Die Arbeit untersucht also aus mehreren Perspektiven unter anderem, wie erfolgreich alliierte Verfahren gegen Verstöße vorgehen konnten, ob das alliierte Kartellverbot die Wettbewerbspraktiken der traditionell kartellfreundlichen deutschen Unternehmer zu ändern vermochte und wie strikt deutsche Gerichte die Gesetze angesichts des vorhandenen Interpretationsspielraums auslegten.
Die Thematik war bisher ein Desiderat, da die historische Forschung vor allem den Entstehungsprozess des deutschen Wettbewerbsgesetzes untersucht hat und die konkrete Rechtspraxis im behandelten Zeitraum vernachlässigt wurde. Diese wurde sowohl durch alliierte Behörden und Gerichte als auch durch deutsche Richter und Politiker geprägt.
Die Arbeit untersucht also aus mehreren Perspektiven unter anderem, wie erfolgreich alliierte Verfahren gegen Verstöße vorgehen konnten, ob das alliierte Kartellverbot die Wettbewerbspraktiken der traditionell kartellfreundlichen deutschen Unternehmer zu ändern vermochte und wie strikt deutsche Gerichte die Gesetze angesichts des vorhandenen Interpretationsspielraums auslegten.