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Bis 17. Dezember 2021 sind die Standards der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen. Insbesondere Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen (und in weiterer Folge ab 50 Mitarbeiter:innen) und Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen trifft ab diesem Zeitpunkt etwa die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle. Dieser Kommentar bietet sowohl eine Kurzkommentierung der Richtlinie als auch praktische Anleitungen zur Implementierung eines Systems. "Whistleblowing" wird dabei nicht nur als ein technisches Tool verstanden, das maßgeblich zur Aufdeckung von Verstößen beiträgt…mehr

Produktbeschreibung
Bis 17. Dezember 2021 sind die Standards der Whistleblower-Richtlinie (EU 2019/1937) in nationales Recht umzusetzen.
Insbesondere Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen (und in weiterer Folge ab 50 Mitarbeiter:innen) und Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen trifft ab diesem Zeitpunkt etwa die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle.
Dieser Kommentar bietet sowohl eine Kurzkommentierung der Richtlinie als auch praktische Anleitungen zur Implementierung eines Systems.
"Whistleblowing" wird dabei nicht nur als ein technisches Tool verstanden, das maßgeblich zur Aufdeckung von Verstößen beiträgt und damit dem Schutz des Unternehmens dient. Es ist auch ein wesentliches Element für die Etablierung einer Compliance Kultur im Unternehmen. Wird im Unternehmen die Möglichkeit kommuniziert, Hinweise zu erstatten, sollte diese Kommunikation durch die Botschaft untermauert werden, dass Compliance alle angeht und die Erwartungshaltung besteht, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter Fehlverhalten adressiert und sich nicht davon abwendet bzw (bewusst) wegsieht. Damit kann Whistleblowing maßgeblich dazu beitragen, dass die Compliance Kultur aufgebaut und gestärkt wird.
Autorenporträt
Prof. DDr. Alexander Petsche, MAES (Brügge) ist Rechtsanwalt und Partner von Baker McKenzie. Er berät Unternehmen bei der Einführung, Weiterentwicklung und Verbesserung von nationalen und internationalen Compliance Management Systemen. Weiters ist er auf interne Untersuchungen und die Überprüfung von Compliance Management Systemen spezialisiert. Als Vorsitzender des Expertenkomitees ONR 192050 war er maßgeblich in die Entwicklungen der ISO 19600 und ISO 37001 involviert. Er ist Schriftleiter der Zeitschrift "Compliance Praxis" und Co-Lehrgangsleiter eines von Austrian Standards zertifizierten Lehrgangs zur Ausbildung zum Compliance Officer. Er unterrichtet Compliance an der Central European University.