Die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie treffen private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro.Die zum Teil umfangreichen Aufgabenstellungen ergeben sich direkt aus der Richtlinie. Dass der deutsche Gesetzgeber es nicht geschafft hat, rechtzeitig das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf den Weg zu bringen, ist bedauerlich und führt dazu, dass viele Fragen im Detail noch offen sind. Grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung und eine Information darüber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aber nicht aufgeschoben…mehr
Die Verpflichtungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie treffen private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro.Die zum Teil umfangreichen Aufgabenstellungen ergeben sich direkt aus der Richtlinie. Dass der deutsche Gesetzgeber es nicht geschafft hat, rechtzeitig das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie auf den Weg zu bringen, ist bedauerlich und führt dazu, dass viele Fragen im Detail noch offen sind. Grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung und eine Information darüber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten aber nicht aufgeschoben werden. Sie müssen dafür sorgen, dass Hinweise auf Rechtsverstöße erfolgen können, ohne dass der Hinweisgebende Sanktionen fürchten muss. Hierfür müssen interne Meldekanäle eingerichtet und Verantwortliche bestimmt werden, die die Hinweise entgegennehmen und Folgemaßnahmen in die Wege leiten. Da das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen zukünftig Gegenstand bei Compliance-Prüfungen in Unternehmen sein wird, werden auch Beraterinnen und Berater verstärkt mit Anfragen hierzu konfrontiert.Der Leitfaden unterstützt bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz. Das Buch führt durch die wesentlichen Inhalte der Richtlinie, zeigt zwingend notwendige Aufgaben und Gestaltungsalternativen auf, liefert Checklisten und Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems.Die Verantwortlichen im Unternehmen werden so in die Lage versetzt, zusammen mit ihrem Berater einen auf das Unternehmen zugeschnittenen, umfangreichen Schutz von Hinweisgebern nach den Vorgaben der Richtlinie umzusetzen.Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Dr. jur. Volker Schramm ist Partner der Ringel Schramm Partnerschaft mbB in München. Nach einigen Jahren als Syndikus mit Prokura und Projektleiter für Akquisitionsfinanzierungen in einer großen Münchner Privatbank trat er in 2003 der Kanzlei bei. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, der Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Familiengesellschaften und im Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite. Er ist als Autor, Dozent und regelmäßig als Referent in seinen Beratungsschwerpunkten aktiv.
Inhaltsangabe
1 Einführung und einige grundlegende Definitionen 1.1 Begriffsbestimmung des Whistleblowers, Hinweisgebers und der geschützten Informationen 1.2 Historische und aktuelle Beispiele 1.3 Notwendigkeit des Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzes 1.4 Für die Allgemeinheit wichtige Informationen im Konflikt mit Vertraulichkeitspflichten 2 EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz 2.1 Entstehungsgeschichte 2.2 Diskussionen in Politik und Interessensgruppen 2.3 Wesentliche Inhalte der EU-Richtlinie 3 Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland 4 Hinweisgeberschutzgesetz 4.1 Vorbemerkung 4.2 Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) 4.3 Geschützte Personen 4.3.1 Arbeitnehmer & sonstige Mitarbeiter 4.3.2 Geschäftspartner & Dritte 4.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich - Meldung von Rechtsverstößen 4.3.4 Nicht geschützte Personen, Wegfall des Hinweisgeberschutzes 4.4 Meldestelle - Verpflichtung für wen? 4.5 Verpflichtung für Unternehmen 4.5.1 Bedeutung der Unternehmensgröße 4.5.2 Sonstige Unternehmen 4.5.3 Behörden 4.6 Keine Meldestelle eingerichtet - Bußgelder 4.6.1 Zeitplan - ab wann müssen Unternehmen handeln? 4.6.2 Längere Frist für kleine Unternehmen 4.6.3 Anonyme Hinweise 4.7 Möglichkeit des "Outsourcing" 4.8 Gemeinsame Meldestellen mehrerer Unternehmen 4.9 Selber machen oder ausgliedern? 5 Konkrete Pflichten für Unternehmen aus dem HinSchG 5.1 Verbot von Repressalien 5.2 Einrichtung einer Meldestelle im Unternehmen 5.2.1 Interne Meldestelle - Externe Meldestelle - Offenlegung 5.2.2 Meldekanäle/interne Meldestellen - Begriffsbestimmung 5.2.3 Konkurrenz der Meldestellen/Meldewege 5.2.4 Interesse des Arbeitgebers an Nutzung des internen Meldekanals 5.2.5 Anforderungen an die Meldekanäle 5.2.6 Vertraulichkeit von Meldekanälen 5.2.7 Sonderfall anonyme Hinweise 5.3 Bestimmung eines Mitteilungsempfängers 5.3.1 Person des Mitteilungsempfängers 5.3.2 Qualifikation der Mitteilungsempfänger 5.3.3 Personalabteilung als Mitteilungsempfänger und Meldestelle? 5.3.4 Betrieb der internen Meldestelle durch Dritte 5.3.5 Gemeinsamer Betrieb von Meldestellen 5.4 Aufgaben der Meldestelle 5.4.1 Informationspflichten/Schulungen 5.4.2 Mitarbeiterinformation 5.4.3 Information der Führungskräfte 5.4.4 Beteiligung des Betriebsrates 5.4.5 Information von Dritten außerhalb des Unternehmens 5.5 Verfahren für die Behandlung von Mitteilungen 5.5.1 Notwendige Maßnahmen zur Behandlung von Hinweisen 5.5.2 Fristen 5.5.3 Folgemaßnahmen, § 18 HinSchG 5.5.4 Ablaufplan nach Hinweis 5.6 Anbindung an das Compliance-Management-System 5.7 Haftung des Unternehmens bei Verstößen gegen das HinSchG 5.7.1 Geldbußen 5.7.2 Schadensersatz 5.8 Verbot abweichender Vereinbarungen 6 Sonderfall: Sexualisierte Gewalt 6.1 Einführung, Beispielfall 6.1.1 Definition, ein paar Zahlen 6.2 Anwendbarkeit des HinSchG 6.3 Die psychologischen Fragestellungen 6.4 Kompetenzen der Meldestelle 6.5 Kritischer Schutzbereich des Gesetzes 6.5.1 Repressalienverbot 6.5.2 Schutz der Überbringer schlechter Botschaften? 6.6 Gefahr des Missbrauchs weitergehende Schäden 7 Interne Kommunikation - Exkurs: Unternehmensführung 7.1 Vertrauensbildung 7.2 Unternehmensführung, Wertekultur, Unternehmenskultur 7.3 Kommunikative Maßnahmen 7.3.1 Einrichtung der Meldestelle 7.3.2 Im laufenden Betrieb 8 Schlussbemerkung
1 Einführung und einige grundlegende Definitionen 1.1 Begriffsbestimmung des Whistleblowers, Hinweisgebers und der geschützten Informationen 1.2 Historische und aktuelle Beispiele 1.3 Notwendigkeit des Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzes 1.4 Für die Allgemeinheit wichtige Informationen im Konflikt mit Vertraulichkeitspflichten 2 EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz 2.1 Entstehungsgeschichte 2.2 Diskussionen in Politik und Interessensgruppen 2.3 Wesentliche Inhalte der EU-Richtlinie 3 Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland 4 Hinweisgeberschutzgesetz 4.1 Vorbemerkung 4.2 Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) 4.3 Geschützte Personen 4.3.1 Arbeitnehmer & sonstige Mitarbeiter 4.3.2 Geschäftspartner & Dritte 4.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich - Meldung von Rechtsverstößen 4.3.4 Nicht geschützte Personen, Wegfall des Hinweisgeberschutzes 4.4 Meldestelle - Verpflichtung für wen? 4.5 Verpflichtung für Unternehmen 4.5.1 Bedeutung der Unternehmensgröße 4.5.2 Sonstige Unternehmen 4.5.3 Behörden 4.6 Keine Meldestelle eingerichtet - Bußgelder 4.6.1 Zeitplan - ab wann müssen Unternehmen handeln? 4.6.2 Längere Frist für kleine Unternehmen 4.6.3 Anonyme Hinweise 4.7 Möglichkeit des "Outsourcing" 4.8 Gemeinsame Meldestellen mehrerer Unternehmen 4.9 Selber machen oder ausgliedern? 5 Konkrete Pflichten für Unternehmen aus dem HinSchG 5.1 Verbot von Repressalien 5.2 Einrichtung einer Meldestelle im Unternehmen 5.2.1 Interne Meldestelle - Externe Meldestelle - Offenlegung 5.2.2 Meldekanäle/interne Meldestellen - Begriffsbestimmung 5.2.3 Konkurrenz der Meldestellen/Meldewege 5.2.4 Interesse des Arbeitgebers an Nutzung des internen Meldekanals 5.2.5 Anforderungen an die Meldekanäle 5.2.6 Vertraulichkeit von Meldekanälen 5.2.7 Sonderfall anonyme Hinweise 5.3 Bestimmung eines Mitteilungsempfängers 5.3.1 Person des Mitteilungsempfängers 5.3.2 Qualifikation der Mitteilungsempfänger 5.3.3 Personalabteilung als Mitteilungsempfänger und Meldestelle? 5.3.4 Betrieb der internen Meldestelle durch Dritte 5.3.5 Gemeinsamer Betrieb von Meldestellen 5.4 Aufgaben der Meldestelle 5.4.1 Informationspflichten/Schulungen 5.4.2 Mitarbeiterinformation 5.4.3 Information der Führungskräfte 5.4.4 Beteiligung des Betriebsrates 5.4.5 Information von Dritten außerhalb des Unternehmens 5.5 Verfahren für die Behandlung von Mitteilungen 5.5.1 Notwendige Maßnahmen zur Behandlung von Hinweisen 5.5.2 Fristen 5.5.3 Folgemaßnahmen, § 18 HinSchG 5.5.4 Ablaufplan nach Hinweis 5.6 Anbindung an das Compliance-Management-System 5.7 Haftung des Unternehmens bei Verstößen gegen das HinSchG 5.7.1 Geldbußen 5.7.2 Schadensersatz 5.8 Verbot abweichender Vereinbarungen 6 Sonderfall: Sexualisierte Gewalt 6.1 Einführung, Beispielfall 6.1.1 Definition, ein paar Zahlen 6.2 Anwendbarkeit des HinSchG 6.3 Die psychologischen Fragestellungen 6.4 Kompetenzen der Meldestelle 6.5 Kritischer Schutzbereich des Gesetzes 6.5.1 Repressalienverbot 6.5.2 Schutz der Überbringer schlechter Botschaften? 6.6 Gefahr des Missbrauchs weitergehende Schäden 7 Interne Kommunikation - Exkurs: Unternehmensführung 7.1 Vertrauensbildung 7.2 Unternehmensführung, Wertekultur, Unternehmenskultur 7.3 Kommunikative Maßnahmen 7.3.1 Einrichtung der Meldestelle 7.3.2 Im laufenden Betrieb 8 Schlussbemerkung
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826