Akademische Arbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Technische Hochschule Wildau, ehem. Technische Fachhochschule Wildau (FB Wirtschaft, Informatik, Recht), Veranstaltung: Compliance, Sprache: Deutsch, Abstract: In welchem Ausmaß Whistleblowern auch in Hinblick auf die deutsche Gesetzgebung Schutz genießen, ist Teil dieser wissenschaftlichen Arbeit, welche anhand einzelner gesetzlicher Bestandteile veranschaulicht und hinterfragt wird. Diese Arbeit bietet zudem einen umfassenden Einblick in die Art und Weise der einzurichtenden Meldekanäle und stellt analog zur Thematik, die Herausforderungen und Lösungsansätze, welche mit der Richtlinie einhergehen, gegenüber. Wer symbolisch in die Trillerpfeife bläst (engl. whistleblowing), erregt Aufmerksamkeit, prangert einen Missstand an oder schlägt eventuell sogar Alarm. Whistleblower haben sowohl in jüngster als auch in zurückliegender Vergangenheit bei der Aufdeckung aller Arten von Missständen in Unternehmen eine große Rolle gespielt. Beispielhaft sind die schlagzeilenträchtigen Themen wie dem Umgang der Trump-Administration mit internen Warnungen vor der Corona-Pandemie, dem Skandalfall der Wirecard AG oder der Berliner Altenpflegerin, welche Missstände in ihrem Pflegeheim öffentlich machte und zu unrecht eine fristlose Kündigung erhielt. Es sind Fälle wie diese, die zeigen, dass Whistleblower nicht ausreichend geschützt sind. Hierbei haben Hinweisgeber nach Medienberichten frühzeitig auf Handlungsbedarf hingewiesen, ohne dass angemessene Maßnahmen zeitnah umgesetzt wurden. Die Folgen für potenzielle Hinweisgeber sind unterschiedlich, jedoch nur selten positiv. Blickt man auf andere Rechtsordnungen wie dem GeschGehG, sind die rechtlichen Gegebenheiten zum Schutz oder gar der Förderung von Whistleblowern vielgestaltig und in verschiedenen Reifephasen. Zur Gewährleistung eines Mindestschutzes im Europäischen Wirtschaftsraum hat die europäische Gesetzgebung durch die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und Rates vom 23. Oktober 2019; ¿Whistleblower-Richtlinie¿) die Mitgliedstaaten zu entsprechenden legislativen Maßnahmen verpflichtet, die am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Die Mitgliedsstaaten haben nunmehr bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie dient vor allem dem Schutz der Hinweisgeber, um jene vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. ¿Deutschland hat bereits einen Entwurf für ein ¿Hinweisgeberschutzgesetz¿ fertiggestellt und zur Abstimmung an die anderen Ressorts versandt.¿
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