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Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis der europäischen Ebenen anhand der Frage des Kündigungsschutzes von Whistleblowern. Zunächst werden die menschenrechtlichen Vorgaben der EMRK und deren Wirkung auf das Unionsrecht sowie das nationale Recht herausgearbeitet. Die Rechtsprechung des EGMR wird vor dem Hintergrund des eingeräumten Beurteilungsspielraums analysiert. Dies ist erforderlich, um zwischen konventionskonformen nationalen Ausgestaltungen und allgemeinverbindlichen Vorgaben zu unterscheiden. Hinsichtlich der von der EU erlassenen Hinweisgeberschutz-RL kommt der Autor zu dem…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis der europäischen Ebenen anhand der Frage des Kündigungsschutzes von Whistleblowern. Zunächst werden die menschenrechtlichen Vorgaben der EMRK und deren Wirkung auf das Unionsrecht sowie das nationale Recht herausgearbeitet. Die Rechtsprechung des EGMR wird vor dem Hintergrund des eingeräumten Beurteilungsspielraums analysiert. Dies ist erforderlich, um zwischen konventionskonformen nationalen Ausgestaltungen und allgemeinverbindlichen Vorgaben zu unterscheiden. Hinsichtlich der von der EU erlassenen Hinweisgeberschutz-RL kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass sich diese innerhalb des vorgegebenen Rahmens der EMRK bewegt. Gleiches gilt für das zur Umsetzung erlassene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Ferner werden Auslegungsergebnisse der Schutzvoraussetzungen des besonderen Kündigungsverbots für Hinweisgeber erreicht. Letztlich leistet die Arbeit die dogmatische Einordnung des HinSchG in die deutsche Kündigungsschutzdogmatik.
Ausgezeichnet mit dem Küttner-Promotionspreis 2024 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Autorenporträt
Felix Buchwald studierte von 2013 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, mit einem Auslandsaufenthalt an der National Law University of India in Bangalore im Jahre 2015/2016. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen war er bis 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) an der Universität zu Köln tätig. Seine Dissertation zum Kündigungsschutz von Whistleblowern im europäischen Mehrebenensystem, die von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis betreut wurde, schloss er im Jahre 2023 ab. Im Oktober 2024 begann er sein Referendariat am Landgericht Köln.