Sven Carlsen
Broschiertes Buch

Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

Eine Betrachtung zur Wirksamkeit der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

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In der Regel ist davon auszugehen, dass Verbraucher, also Privatpersonen i. S. d. § 13 BGB, im Gegensatz zum Unternehmer bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften unerfahrener sind. Daher sind sie auch bei der Aufnahme von Darlehen besonders schutzwürdig und durch den Gesetzgeber mit entsprechenden Verbraucherschutzrechten ausgestattet worden. Infolgedessen steht Ihnen bei Abschluss eines Darlehensvertrages grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den §§ 495 Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB zu, welches den Vertrag durch die Inanspruchnahme in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt.Vora...