Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Technische Universität Dortmund, Veranstaltung: Professionstheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit immer neuen Fällen von Kindesvernachlässigung und Kindstötung, die durch die Medien gehen, müssen sich vor allem die Sozialarbeiter in den jeweiligen Jugendämtern die Vorwürfe anhören, dass sie nicht zum Wohl und Schutz des Kindes gehandelt, Missstände übersehen oder falsch bewertet haben und sich somit mit schuldig gemacht haben. Zu den bekanntesten Fällen gehören wohl der Tod des zweijährigen Kevin im Jahr 2006 oder der siebenjährigen Jessica im Jahr 2005. Eine heftige Debatte über die alte Frage des Verständnisses von Hilfe und Kontrolle und über strafrechtliche Haftung entsteht. So lautet zum Beispiel der Titel der Süddeutschen Zeitung am 11. Oktober 2006 "Der Fall Kevin- ein Kind stirbt weil der Staat versagt" Es ist Aufgabe des Jugendamtes im Auftrag des Staates eingreifend tätig zu werden, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist und die Eltern auch nicht mit öffentlicher Hilfe bereit oder in der Lage sind diese Gefährdung abzuwenden. In der Fachdiskussion steht der Subjektstatus des Klienten, Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Fokus. Die Betroffenen sollen aktiv mitbestimmen und mitarbeiten können. Das Jugendamt soll helfen, unterstützen und beraten um individuelle oder soziale Krisen zu überwinden. Vermehrt wird der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als Dienstleistungssektor betrachtet. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Strukturproblem von Hilfe und Kontrolle. Zuerst wird der Ursprung von Hilfe und Kontrolle näher erläutert. Daran anschließend werden die Begriffe Hilfe und Kontrolle definiert und die drei Formen sozialer Kontrolle kurz vorgestellt. Der vierte Punkt "Das Strukturproblem von Hilfe und Kontrolle" stellt dar, warum der doppelte Auftrag von Hilfe und Kontrolle überhaupt ein Problem darstellt und worin dieses besteht. Als nächstes wird der Begriff 'doppeltes Mandat' erläutert und anschließend die Schwierigkeit der Definition von Kindeswohlgefährdung und die daraus resultierenden Konsequenzen veranschaulicht. Punkt 6 stellt die Arbeit der Jugendämter im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle dar. Anschließend wird die Gefahr der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe als Dienstleistungssektor betrachtet.
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