Die Zukunft des deutschen Modells der sozialen Sicherung war Thema einer Tagung, deren Beiträge in dieser Veröffentlichung vorgestellt werden. Sie zeigen Reformperspektiven auf und wurden kontrovers diskutiert:
Generell sei, so lautete eine These, im System der sozialen Sicherung das Äquivalenzprinzip gegenüber dem Umverteilungsziel zu stärken, wobei die gesetzliche Pflichtversicherung vor allem das allgemein akzeptierte Mindestversorgungsniveau abzudecken hätte.
Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung wurde die These vertreten, daß die drastische Verschärfung der Zumutbarkeitsbedingungen und die Verringerung der Lohnersatzquote für kurzfristig Arbeitslose die effiziente Arbeitssuche verhindere, aber auch mit dem Einkommensversicherungscharakter der Arbeitslosenunterstützung unvereinbar sei. Die langfristige Gewährung einer Unterstützung aber leiste der Langzeitarbeitslosigkeit Vorschub und wäre einzuschränken, sei es zugunsten einer Lohnkostensubventionierung,sei es zu Lasten der allgemeinen Sozialhilfe.
In der Rentenversicherung sei - so wurde ausgeführt - der Übergang zu einem Kapitalstockverfahren geboten, da vergleichbare Rentenansprüche mit nur 40 bis 50 vH der Beiträge erzielt werden könnten, die im gegenwärtigen Umlageverfahren zu erbringen wären. In jedem Fall sei eine immer stärker ausgebaute Eigenvorsorge unverzichtbar. In einer Gegenthese wurde darauf verwiesen, daß die eigentlichen Probleme der Alterssicherung in der bestehenden Arbeitsmarktlage, den veränderten Formen der Erwerbstätigkeit und den demographischen Veränderungen lägen, auf die jedes System eine angemessene Antwort finden müsse.
Hinsichtlich des Gesundheitssystems wurde mit Blick auf die USA die Position vertreten, daß die privatwirtschaftliche Organisation nicht ohne weiteres höhere Effizienz bzw. größere Kostenersparnis gewährleiste. Auch wurde angemerkt, daß es keinen statistischen Zusammenhang zwischen Gesundheitsausgaben und der Lebenserwartung als dem Indikator für
Generell sei, so lautete eine These, im System der sozialen Sicherung das Äquivalenzprinzip gegenüber dem Umverteilungsziel zu stärken, wobei die gesetzliche Pflichtversicherung vor allem das allgemein akzeptierte Mindestversorgungsniveau abzudecken hätte.
Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung wurde die These vertreten, daß die drastische Verschärfung der Zumutbarkeitsbedingungen und die Verringerung der Lohnersatzquote für kurzfristig Arbeitslose die effiziente Arbeitssuche verhindere, aber auch mit dem Einkommensversicherungscharakter der Arbeitslosenunterstützung unvereinbar sei. Die langfristige Gewährung einer Unterstützung aber leiste der Langzeitarbeitslosigkeit Vorschub und wäre einzuschränken, sei es zugunsten einer Lohnkostensubventionierung,sei es zu Lasten der allgemeinen Sozialhilfe.
In der Rentenversicherung sei - so wurde ausgeführt - der Übergang zu einem Kapitalstockverfahren geboten, da vergleichbare Rentenansprüche mit nur 40 bis 50 vH der Beiträge erzielt werden könnten, die im gegenwärtigen Umlageverfahren zu erbringen wären. In jedem Fall sei eine immer stärker ausgebaute Eigenvorsorge unverzichtbar. In einer Gegenthese wurde darauf verwiesen, daß die eigentlichen Probleme der Alterssicherung in der bestehenden Arbeitsmarktlage, den veränderten Formen der Erwerbstätigkeit und den demographischen Veränderungen lägen, auf die jedes System eine angemessene Antwort finden müsse.
Hinsichtlich des Gesundheitssystems wurde mit Blick auf die USA die Position vertreten, daß die privatwirtschaftliche Organisation nicht ohne weiteres höhere Effizienz bzw. größere Kostenersparnis gewährleiste. Auch wurde angemerkt, daß es keinen statistischen Zusammenhang zwischen Gesundheitsausgaben und der Lebenserwartung als dem Indikator für