Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Allgemein, Note: 1,2, Universität zu Köln (Humanwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Namibia ist wie viele Länder Afrikas ein geografisch abgestecktes Gebiet, welches auf der Berliner Afrikakonferenz im Jahr 1885 seine Grenzen erhalten hat. Die in Namibia lebenden Volksgruppen unterscheiden sich nicht nur in Sprache und Kultur, sondern auch in ihrer Geschichte voneinander. Geprägt durch die langandauernde Unterdrückung und Trennung eines Großteils der Bevölkerung während der Apartheit, leben Namibier heute in sehr unterschiedlichen Umständen und Einkommensverhältnissen. Dementsprechend ist die Betrachtung von Kindheit durch die unterschiedlichen Kulturen und wirtschaftlichen Bedingungen stark kontextabhängig. Die Heterogenität von Lebenswelten in Namibia und die verschiedenen Gestaltungsvarianten von Kindheit soll diese Hausarbeit widerspiegeln. Auch wenn es die Kindheit nicht gibt, bestehen doch einige Besonderheiten, die viele namibische Kinder gemein haben. Ein ausgeprägtes Internatswesen, eine für Afrika ungewöhnliche Sprachpolitik, der Umgang mit marginalisierten Bevölkerungsgruppen und die hohe Einkommensungleichheit sind prägend für Namibia. Um die verschiedenen Kindheiten in Namibia zu beleuchten wurden überwiegend Dokumente der Nambian Statistics Agency, von Hilfsorganisationen, dem Bildungsministerium sowie ethnografische Arbeiten als Literatur herangezogen. Auf diesem Wege wurde der staatliche Rahmen für Kinder sowie wirtschaftliche und kulturelle Faktoren beleuchtet. Zudem wurden Gespräche mit Erzieher_innen und Lehrer_innen aus Namibia geführt. Kindheit wird im Rahmen dieser Hausarbeit nicht als entwicklungspsychologisch rekonstruierbare Kategorie, sondern als Zeitraum von der Geburt bis zum Erlangen der rechtlichen oder kulturellen Mündigkeit gesehen. Namibia hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und betrachtet damit jede Person unter 18 Jahren als Kind. Laut namibischer Verfassung endet die Kindheit mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres. Dies steht jedoch im Gegensatz zum Volljährigkeitsgesetzt; hier beträgt das Alter 21 Jahre. Im namibischen Kinderschutzgesetzt wird diese Definition erneut widerrufen und die Volljährigkeit auf 18 Jahre herabgesetzt. Weiter verwirrend sind unterschiedliche Altersgrenzen in unterschiedlichen gesetzlichen Kontexten die deutlich von den UN-Kinderrechten abweichen: Mädchen dürfen laut Gesetz in Namibia ab 15 Jahren verheiratet werden, Jungen jedoch erst ab 18 Jahren. Für beide Geschlechter ist sexueller Kontakt ab 16 Jahren erlaubt.
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