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Gerichtsentscheidungen können ohne Bezugnahmen auf andere Texte weder getroffen noch verfasst werden, Zitate sind in Gerichtsentscheidungen omnipräsent. Jede Entscheidung berücksichtigt einschlägige Normtexte oder Präjudizien, in erster Linie zur Sicherstellung einer kohärenten Rechtsprechung. Durch den Akt des Bezugnehmens demonstrieren Gerichte, dass sie in ihren Entscheidungen auf einer etablierten Rechtsdogmatik aufbauen. Diese Integration in die bestehende Dogmatik legitimiert die Entscheidung und schafft damit Rechtssicherheit durch Rechtsvorhersagbarkeit.
In Gerichtsentscheidungen
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Produktbeschreibung
Gerichtsentscheidungen können ohne Bezugnahmen auf andere Texte weder getroffen noch verfasst werden, Zitate sind in Gerichtsentscheidungen omnipräsent. Jede Entscheidung berücksichtigt einschlägige Normtexte oder Präjudizien, in erster Linie zur Sicherstellung einer kohärenten Rechtsprechung. Durch den Akt des Bezugnehmens demonstrieren Gerichte, dass sie in ihren Entscheidungen auf einer etablierten Rechtsdogmatik aufbauen. Diese Integration in die bestehende Dogmatik legitimiert die Entscheidung und schafft damit Rechtssicherheit durch Rechtsvorhersagbarkeit.

In Gerichtsentscheidungen finden sich darüber hinaus Bezugnahmen auf Texte, die nicht über rechtliche Autorität verfügen und denen entsprechend keine derartige Funktion zugeschrieben werden kann. Unter den von Gerichten zitierten Quellen finden sich neben Gesetzestexten z.B. auch Bezüge auf ausländisches Recht, auf wissenschaftliche Quellen oder sogar auf literarische Texte.
Die vorliegende Arbeit beschäftigtsich in Anbetracht dessen mit der Frage, wie und warum Gerichte zitieren. Am Beispiel von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Supreme Court of Canada schlägt die interdisziplinäre Studie sowohl philologische als auch rechtswissenschaftliche Auswertungskriterien zur empirischen Rekonstruktion von Zitatfunktionalisierungen vor und nimmt dabei ferner auch eine komparative Perspektive auf rechtskreisbedingte Unterschiede zwischen den Zitationspraktiken vor Gericht ein.
Autorenporträt
Joy Steigler-Herms ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Teilprojekt B02 "Wie und warum zitieren Gerichte? Zitate und Verweise in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Supreme Court of Canada" am SFB 1385 "Recht und Literatur" an der Universität Münster.