Für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in den von Deutschland besetzten Staaten ist weitgehend keine Entschädigung geleistet worden. Die Studie zeichnet die politische Auseinandersetzung nach und zeigt auf, wie in unterschiedlichen Begründungszusammenhängen die Ausgrenzung ausländischer Verfolgungsopfer immer wieder erfolgte. Die differenzierte Herausarbeitung der einzelnen Reparations- und Entschädigungsregelungen wird durch eine eingehende Analyse der Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Literatur ergänzt, die den Zusammenhang zwischen Kriegführung und nationalsozialistischer Verfolgung ausblendeten. Der hohe Grad der Verrechtlichung der Entschädigungsfrage hat somit eine politisch zu führende öffentliche Debatte über die Okkupationspolitik verhindert.