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Die Möglichkeit, aber mehr noch die Notwendigkeit einer Wiedergutmachung für indigene Völker angesichts der Unterlassung einer vorherigen Konsultation durch den Staat ist in der kolumbianischen Rechtsliteratur nicht Gegenstand spezifischer Studien gewesen, ebenso wenig wie andere Aspekte im Zusammenhang mit der Ausübung der direkten Wiedergutmachung oder dem Recht ethnisch differenzierter Gemeinschaften auf freie, vorherige und informierte Konsultation und Zustimmung. Auf diese Weise gibt das vorliegende Dokument in allgemeiner Form einen Überblick über den Hintergrund des hier vorgeschlagenen…mehr

Produktbeschreibung
Die Möglichkeit, aber mehr noch die Notwendigkeit einer Wiedergutmachung für indigene Völker angesichts der Unterlassung einer vorherigen Konsultation durch den Staat ist in der kolumbianischen Rechtsliteratur nicht Gegenstand spezifischer Studien gewesen, ebenso wenig wie andere Aspekte im Zusammenhang mit der Ausübung der direkten Wiedergutmachung oder dem Recht ethnisch differenzierter Gemeinschaften auf freie, vorherige und informierte Konsultation und Zustimmung. Auf diese Weise gibt das vorliegende Dokument in allgemeiner Form einen Überblick über den Hintergrund des hier vorgeschlagenen Titels: "Wiedergutmachung für indigene Völker wegen unterlassener vorheriger Konsultation", dessen Überprüfung von der Behandlung dreier zentraler Aspekte in der akademischen Welt geleitet wurde, nämlich: 1) das Recht auf vorherige Konsultation; 2) Wiedergutmachung; und 3) die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Dies sind drei Elemente, die es ermöglichen, die Arbeit auf den oben genannten Titel zu stützen und auszurichten.
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Autorenporträt
Avocat spécialisé en droit constitutionnel, titulaire d'une maîtrise en droit administratif, formé à l'enseignement universitaire et connaissant les droits de l'homme, le droit international humanitaire et leurs systèmes de protection, il a travaillé dans les secteurs public et privé et est actuellement consultant dans un important cabinet d'avocats de la ville de Bogota.