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Verlorenes Gepäck, desolate Tennisplätze, eine Poollandschaft in der Einflugschneise eines Flughafens, flackernde Glühbirnen oder das Fehlen von Pommes frites und Coca-Cola - es gibt unzählige Dinge, welche die Urlaubsfreude trüben.
Bereits in der 4. Auflage bietet die Wiener Liste eine stetig wachsende Entscheidungssammlung zur Frage, ob eine Reisepreisminderung zusteht oder es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die der Reisende hinzunehmen hat.
Die 4. Auflage enthält mehr als 800 Stichworten zu mehr als 1000 ausgewerteten Entscheidungen und widmet sich auch gezielt
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Produktbeschreibung
Verlorenes Gepäck, desolate Tennisplätze, eine Poollandschaft in der Einflugschneise eines Flughafens, flackernde Glühbirnen oder das Fehlen von Pommes frites und Coca-Cola - es gibt unzählige Dinge, welche die Urlaubsfreude trüben.

Bereits in der 4. Auflage bietet die Wiener Liste eine stetig wachsende Entscheidungssammlung zur Frage, ob eine Reisepreisminderung zusteht oder es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die der Reisende hinzunehmen hat.

Die 4. Auflage enthält mehr als 800 Stichworten zu mehr als 1000 ausgewerteten Entscheidungen und widmet sich auch gezielt folgenden Themengebieten:

Kreuzfahrt (Schiff)Unterkunft/Ausstattung/HotelStudienreiseAbenteuerreise/ExpeditionBus/BustransferBeförderungLärm

Das Pauschalreisegesetz ist seit 1.7.2018 in Kraft und ist für sämtliche Vertragsabschlüsse und Buchungen zur Anwendung zu bringen. Neben der Wiener Liste informiert die 4. Auflage auch über die Systematikund Grundsätze des Gewährleistungsrechtes des Pauschalreisegesetzes und bietet einen Einblick in die Berechnung der Reisepreisminderung.
Autorenporträt
Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien und hat zahlreiche Arbeiten zum Reiserecht publiziert.
Rezensionen
"Den Worten Karl-Heinz Danzl`s "zum Geleit" ist zuzustimmen, dass der Herausgeber und Autor RA Eike Lindinger auf dem Gebiet des Reiserechts jedem Praktiker ein Begriff ist und seine Publikationen zu s(einem) Markenzeichen wurden. Er lobt gleichzeitig die vorbildliche übersichtliche Aufbereitung und nützliche Transparenz sowie die jährlichen Updates jeweils im Sommerdoppelheft der ZVR und weist weiters darauf hin dass die "Wiener Liste" inzwischen die früher als Vorbild dienende deutsche "Frankfurter Tabelle" in Österreich bereits abgelöst und nicht nur verdrängt habe." (RZ - Österreichische Richterzeitung Nr. 4/2022, Franz Hartl)