Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 14.12.1998Denn die Sau ist ersatzpflichtig
Ein praktisches Handbuch über Wildschäden
Bruno Hespeler: Wildschäden heute. Vorbeugung, Feststellung, Abwehr. BLV Verlagsgesellschaft, München/Wien/Zürich 1998, 223 Seiten, 29,90 DM.
Für Land- und Forstwirte auf der einen, für Jäger und Jagdpächter auf der anderen Seite sind Wildschäden durchaus kein Randthema, sondern oft eine Quelle bösen Streits, der auch die Gerichte beschäftigt. Seine Bedeutung nimmt zu. So etwa gibt es in Deutschland kaum noch ein Gebiet, in dem Schwarzwild nicht in großer Zahl vorkommt. Es hat sich in den letzten zwanzig Jahren überaus stark vermehrt - begünstigt vor allem durch den großflächigen Anbau von Mais. Landwirtschaftliche Erträge zu sichern heißt heute mehr als früher, einen dauernden Abwehrkampf gegen die Wildschweine zu führen. Doch auch andere Kulturfolger wie Kaninchen oder Ringeltauben richten auf den Feldern schweren Schaden an.
Im Wald hat eine veränderte forstliche Betrachtungsweise - Stichwort "Naturverjüngung ohne Zaun" - dazu geführt, daß die Verbiß- und Schälschäden durch Reh- und Rotwild zu einem Hauptgegenstand forstwirtschaftlicher Debatten geworden sind. Die Rechtslage ist nicht gerade einfach. Nicht alle Wildschäden müssen nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer vom Jagdpächter ersetzt werden, sondern nur solche, die von bestimmten Wildarten - Schalenwild, Kaninchen und Fasane - verursacht worden sind. In den Pachtverträgen kann dieser Katalog aber erweitert werden. Der Streit beginnt also meist bei der Frage, wer der Übeltäter gewesen ist: die Sau (ersatzpflichtig) oder der Dachs (nicht ersatzpflichtig).
Bruno Hespeler, Berufsjäger und Fachschriftsteller, hat ein praktisches Handbuch geschrieben, das allen, die mit Wildschäden zu tun haben, hilfreich sein wird. Hespeler gibt einen Überblick über die Rechtslage auch in den Ländern und Regionen, deren Jagdrecht dem deutschen in den Grundzügen ähnlich ist, das sind Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Südtirol. Er beschreibt, wie man Schäden an den verschiedenen Feldfrüchten und im Wald erfaßt, bewertet und zuordnet, gibt Ratschläge für technische Abwehrmaßnahmen und für Strategien für die Jagd. Die Pflicht zum Schadenersatz bezieht sich nur auf Schäden, die durch Wild an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und ihren Produkten entstehen. Über diese "klassischen Wildschäden" hinaus lenkt Hespeler den Blick auch auf Mensch-Tier-Konflikte, die das Ergebnis einer an sich erfreulichen Entwicklung, der Rückkehr lange verdrängter Arten sind: Fischereischäden durch Graureiher und Kormorane, Schäden an Weidetieren durch Bär und Luchs. Hespeler wendet sich dagegen, diese Konflikte zu dramatisieren. Er hat recht: Es ist besser, ein paar Schwierigkeiten mit Luchsen als keine Luchse zu haben. ECKHARD FUHR
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Ein praktisches Handbuch über Wildschäden
Bruno Hespeler: Wildschäden heute. Vorbeugung, Feststellung, Abwehr. BLV Verlagsgesellschaft, München/Wien/Zürich 1998, 223 Seiten, 29,90 DM.
Für Land- und Forstwirte auf der einen, für Jäger und Jagdpächter auf der anderen Seite sind Wildschäden durchaus kein Randthema, sondern oft eine Quelle bösen Streits, der auch die Gerichte beschäftigt. Seine Bedeutung nimmt zu. So etwa gibt es in Deutschland kaum noch ein Gebiet, in dem Schwarzwild nicht in großer Zahl vorkommt. Es hat sich in den letzten zwanzig Jahren überaus stark vermehrt - begünstigt vor allem durch den großflächigen Anbau von Mais. Landwirtschaftliche Erträge zu sichern heißt heute mehr als früher, einen dauernden Abwehrkampf gegen die Wildschweine zu führen. Doch auch andere Kulturfolger wie Kaninchen oder Ringeltauben richten auf den Feldern schweren Schaden an.
Im Wald hat eine veränderte forstliche Betrachtungsweise - Stichwort "Naturverjüngung ohne Zaun" - dazu geführt, daß die Verbiß- und Schälschäden durch Reh- und Rotwild zu einem Hauptgegenstand forstwirtschaftlicher Debatten geworden sind. Die Rechtslage ist nicht gerade einfach. Nicht alle Wildschäden müssen nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer vom Jagdpächter ersetzt werden, sondern nur solche, die von bestimmten Wildarten - Schalenwild, Kaninchen und Fasane - verursacht worden sind. In den Pachtverträgen kann dieser Katalog aber erweitert werden. Der Streit beginnt also meist bei der Frage, wer der Übeltäter gewesen ist: die Sau (ersatzpflichtig) oder der Dachs (nicht ersatzpflichtig).
Bruno Hespeler, Berufsjäger und Fachschriftsteller, hat ein praktisches Handbuch geschrieben, das allen, die mit Wildschäden zu tun haben, hilfreich sein wird. Hespeler gibt einen Überblick über die Rechtslage auch in den Ländern und Regionen, deren Jagdrecht dem deutschen in den Grundzügen ähnlich ist, das sind Österreich, die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Südtirol. Er beschreibt, wie man Schäden an den verschiedenen Feldfrüchten und im Wald erfaßt, bewertet und zuordnet, gibt Ratschläge für technische Abwehrmaßnahmen und für Strategien für die Jagd. Die Pflicht zum Schadenersatz bezieht sich nur auf Schäden, die durch Wild an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und ihren Produkten entstehen. Über diese "klassischen Wildschäden" hinaus lenkt Hespeler den Blick auch auf Mensch-Tier-Konflikte, die das Ergebnis einer an sich erfreulichen Entwicklung, der Rückkehr lange verdrängter Arten sind: Fischereischäden durch Graureiher und Kormorane, Schäden an Weidetieren durch Bär und Luchs. Hespeler wendet sich dagegen, diese Konflikte zu dramatisieren. Er hat recht: Es ist besser, ein paar Schwierigkeiten mit Luchsen als keine Luchse zu haben. ECKHARD FUHR
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