Bleibt der Gesetzgeber im Bereich des GmbH-Konzernrechts über weite Strecken untätig, ist es maßgeblich Literatur und Rechtsprechung überlassen, methodisch saubere aber auch systematisch konsistente Ergebnisse zu finden. Die in der Praxis viel beachtete "Supermarkt"-Rechtsprechung des BGH wurde in der Vergangenheit fast gesetzesgleich als bindend anerkannt - nur ganz selten regt sich hiergegen Widerstand. Widersprechen die hierin aufgestellten Grundsätze jedoch dem aktienrechtlichen System der §§ 291 ff. AktG, zeigt sich auch im Ergebnis, dass die seit 1988 geltenden "Supermarkt"-Grundsätze aufzugeben sind und das GmbH-Konzernrecht auf eine neue, methodische saubere Grundlage zu stellen ist.