Mit der Bundeshaushaltsrechtsreform 2009/2013 und ihrem Kernstück - der Wirkungsorientierung - erfolgt im Bund die Implementierung einer völlig neuen, in Österreich bislang noch nicht vorhandenen Steuerungsphilosophie im politisch-administrativen System. Damit soll die geforderte Abkehr von der reinen Inputorientierung zur Output- bzw. Outcomeorientierung im Haushalts- und Verwaltungsmanagement gelingen, wonach die primäre Fokussierung auf die mit den öffentlichen Leistungen intendierten und erzielten gesellschaftlichen Wirkungen erfolgt. Im Bund wurde das Prinzip der Wirkungsorientierung im Rahmen der mehrstufigen Bundeshaushaltsrechtsreform verbindlich eingeführt und wird seit 2013 durch die "Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung" als übergreifende Steuerungslogik, die "Wirkungsorientierte Haushaltsführung" und die "Wirkungsorientierte Folgenabschätzung" umgesetzt.