Die rechtliche Erfassung wirtschaftlich begründeter Abhängigkeitsverhältnisse stellt seit jeher ein Kernproblem des Wirtschaftsrechts dar, das vor dem Hintergrund der Etablierung "moderner Vertragstypen" und der zweifelhaften arbeits- und sozialrechtlichen Behandlung des "scheinselbständigen" Einzelunternehmers noch an Bedeutung gewonnen hat. Der Verfasser zeigt, daß das allgemeine Privat- und Wirtschaftsrecht in bestimmten Fällen wirtschaftliche Abhängigkeitsbeziehungen nicht vollständig erfassen kann. Darin sieht er jedoch keinen Anlaß, um das System des "tradierten" Unternehmensschutzes vor…mehr
Die rechtliche Erfassung wirtschaftlich begründeter Abhängigkeitsverhältnisse stellt seit jeher ein Kernproblem des Wirtschaftsrechts dar, das vor dem Hintergrund der Etablierung "moderner Vertragstypen" und der zweifelhaften arbeits- und sozialrechtlichen Behandlung des "scheinselbständigen" Einzelunternehmers noch an Bedeutung gewonnen hat. Der Verfasser zeigt, daß das allgemeine Privat- und Wirtschaftsrecht in bestimmten Fällen wirtschaftliche Abhängigkeitsbeziehungen nicht vollständig erfassen kann. Darin sieht er jedoch keinen Anlaß, um das System des "tradierten" Unternehmensschutzes vor wirtschaftlicher Abhängigkeit zu verlassen und abhängigen Unternehmen einen ausufernden Sozial- und Existenzschutz zu gewähren. Vielmehr schlägt er vor, bestehende Schutzlücken durch eine ergänzende Anwendung einzelner konzernrechtlicher Rechtsinstitute zu schließen. Zu diesem Zweck zeigt er, daß § 17 AktG entgegen der herrschenden Meinung nicht zwingend ein gesellschaftsrechtlich begründetes Abhängigkeitsverhältnis voraussetzt.
Inhaltsübersicht: 1 Systematische Grundlagen des konzernrechtlichen Abhängigkeitsbegriffes: Einheitlicher Abhängigkeitsbegriff oder einzelgesetzesbezogene Auslegung? - Meinungsstand zur Abhängigkeitsqualität - Strukturanalyse des 17 I AktG - 2 Normzweckorientierte Beschreibung des konzernrechtlichen Abhängigkeitsbegriffes: 1. Kapitel: Ausrichtung des Abhängigkeitsbegriffes an den Rechtsfolgen konzernrechtlicher Abhängigkeit: Direkte Rechtsfolgen konzernrechtlicher Abhängigkeit - 311 AktG - Mittelbare Rechtsfolgen konzernrechtlicher Abhängigkeit - 18 I S. 3 AktG - Konzernbegriff - 2. Kapitel: Die Behandlung wirtschaftlich-existenziell abhängiger Unternehmen durch Privat- und Wirtschaftsrecht: Abhängigkeiten auf rein tatsächlicher Grundlage? - 138 BGB - Vertragsrechtliche Treuepflichten und positive Forderungsverletzung - 826 BGB - Schutz nach Kartellrecht - Schutzdefizite gegenüber dem Konzernrecht? - 3. Kapitel: Anwendung von konzernrechtlichen Rechtsinstituten auf wirtschaftlich-existenzielle Abhängigkeiten: 311 AktG - Qualifiziert faktischer Konzern - Andere konzernrechtliche Regelungen - Konkurrenz zwischen dem Schutz abhängiger Unternehmen nach Konzernrecht und Privat- bzw. allgemeinem Wirtschaftsrecht - Kartellrecht und Konzentrationsprivileg - 3 Einzelne Abhängigkeitsverhältnisse: 1. Kapitel: Wirtschaftliche Abhängigkeiten in »klassischen« Unternehmensbeziehungen: Austauschbeziehungen - Absatzmittlungsverhältnisse - Lizenzverträge - Kreditbeziehungen - Unternehmensverträge - 2. Kapitel: Franchising: Abhängigkeitsbegründete und -mindernde Faktoren - Der Schutz des Franchisenehmers vor wirtschaftlicher Abhängigkeit durch Privat-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht - Konzernabhängigkeit? - Das wirtschaftlich-existenziell abhängige Einzelunternehmen: konzernabhängiges Unternehmen oder Arbeitnehmer des Franchisegebers? - Kollision zwischen Konzern- und Arbeitsrecht? - Vergleich von arbeits- und konzernrechtlichen Rechtsfolgen - 3. Kapitel: Just in time Produktion: Abhängigkeitsbegründende und -mindernde Umstände - Schutz des Zulieferers nach Privat- und Wirtschaftsrecht - Zulieferbeziehungen als Konzernverhältnisse? - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Inhaltsübersicht: 1 Systematische Grundlagen des konzernrechtlichen Abhängigkeitsbegriffes: Einheitlicher Abhängigkeitsbegriff oder einzelgesetzesbezogene Auslegung? - Meinungsstand zur Abhängigkeitsqualität - Strukturanalyse des 17 I AktG - 2 Normzweckorientierte Beschreibung des konzernrechtlichen Abhängigkeitsbegriffes: 1. Kapitel: Ausrichtung des Abhängigkeitsbegriffes an den Rechtsfolgen konzernrechtlicher Abhängigkeit: Direkte Rechtsfolgen konzernrechtlicher Abhängigkeit - 311 AktG - Mittelbare Rechtsfolgen konzernrechtlicher Abhängigkeit - 18 I S. 3 AktG - Konzernbegriff - 2. Kapitel: Die Behandlung wirtschaftlich-existenziell abhängiger Unternehmen durch Privat- und Wirtschaftsrecht: Abhängigkeiten auf rein tatsächlicher Grundlage? - 138 BGB - Vertragsrechtliche Treuepflichten und positive Forderungsverletzung - 826 BGB - Schutz nach Kartellrecht - Schutzdefizite gegenüber dem Konzernrecht? - 3. Kapitel: Anwendung von konzernrechtlichen Rechtsinstituten auf wirtschaftlich-existenzielle Abhängigkeiten: 311 AktG - Qualifiziert faktischer Konzern - Andere konzernrechtliche Regelungen - Konkurrenz zwischen dem Schutz abhängiger Unternehmen nach Konzernrecht und Privat- bzw. allgemeinem Wirtschaftsrecht - Kartellrecht und Konzentrationsprivileg - 3 Einzelne Abhängigkeitsverhältnisse: 1. Kapitel: Wirtschaftliche Abhängigkeiten in »klassischen« Unternehmensbeziehungen: Austauschbeziehungen - Absatzmittlungsverhältnisse - Lizenzverträge - Kreditbeziehungen - Unternehmensverträge - 2. Kapitel: Franchising: Abhängigkeitsbegründete und -mindernde Faktoren - Der Schutz des Franchisenehmers vor wirtschaftlicher Abhängigkeit durch Privat-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht - Konzernabhängigkeit? - Das wirtschaftlich-existenziell abhängige Einzelunternehmen: konzernabhängiges Unternehmen oder Arbeitnehmer des Franchisegebers? - Kollision zwischen Konzern- und Arbeitsrecht? - Vergleich von arbeits- und konzernrechtlichen Rechtsfolgen - 3. Kapitel: Just in time Produktion: Abhängigkeitsbegründende und -mindernde Umstände - Schutz des Zulieferers nach Privat- und Wirtschaftsrecht - Zulieferbeziehungen als Konzernverhältnisse? - Literatur- und Sachwortverzeichnis
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