Der niederrheinisch-westfälische Steinkohlenbergbau geht grösstenteils im Oberbergamtsbezirk Dortmund um, und nur der kleinere linksrheinische Teil ist dem Oberbergamt in Bann unterstellt. Dieses eine Trennung der offiziellen Statistik unseres Kohlenbeckens und eine Verschiedenheit der massgebenden Bergpolizeivorschriften hervorrufende Verhältnis in Ver bindung mit dem Umstand, dass vor dem 1. Oktober 1865 auf der linken Rheinseite ein anderes Bergrecht galt, als auf der rechten, und dass der linksrheinische Steinkohlenbergbau, soweit er hier in Betracht kommt, über haupt erst in den 1850er Jahren in Angriff genommen und erst 1875 in Förderung getreten ist, liess es rätlich erscheinen, die Schilderung beider Teile etwas getrennt zu halten. Es ist demnach dem linksrheinischen Bergbau ein besonderes Kapitel (15) gewidmet, während die Angaben in den anderen Kapiteln, soweit nicht etwas Gegenteiliges ausdrücklich be merkt ist, sich nur auf den Ruhrbezirk beziehen. Unter "Ruhrbezirk
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