Wenn von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechte) die Rede ist, so mag mancherorts schnell der Eindruck entstehen, dass diese Rechte allenfalls politische Absichtserklärungen beinhalten - oder sie sind schlicht unbekannt. Als Teil der internationalen Menschenrechte sind WSK-Rechte jedoch keineswegs "aus der Zeit gefallen" oder rechtlich bedeutungslos. Hierauf macht Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Friedrich-Schiller-Universität Jena, in seinem vorliegenden Werk aufmerksam. Dabei nimmt er insbesondere die Auswirkungen auf das Arbeits- und Sozialrecht in den Blick.
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