Hier kommen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte auf universeller wie auf regionaler Ebene ins Spiel. Sie bilden komplementäre Gewährleistungen zu den bürgerlichen und politischen Rechten. Nur gemeinsam können sie allen Menschen überall auf der Welt ein menschenwürdiges Dasein sichern - unerlässliche Voraussetzung für das Ideal einer freien, gerechten, multikulturellen und friedlichen Welt. Die Globalisierung des 20. Jahrhunderts hat Kräfte freigesetzt, die diesem Ideal dienen, ihm aber auch entgegenwirken können. Aufgabe des Völker- und Europarechts im 21. Jahrhundert ist es, diese Kräfte zu bändigen und für das Ideal nationaler und internationaler sozialer Gerechtigkeit einzusetzen. Wie lassen sich die menschenrechtlichen Garantien dafür nutzbar machen? Welchen Beitrag können sie zur Beseitigung von Armut und Unterentwicklung leisten? Aus welchen Gründen übernehmen arme und reiche Staaten in dieser Hinsicht nur zögernd konkrete völker- und europarechtliche Verpflichtungen?
Die im vorliegenden Band veröffentlichten Beiträge sind aus einer Ringvorlesung des Kieler Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht hervorgegangen. Sie beleuchten aktuelle Aspekte der Problematik aus universeller oder regionaler Sicht und regen damit zum Weiterdenken und zur Weiterarbeit an: in der UNO, ILO, UNESCO und WTO, aber auch in der Organisation Amerikanischer Staaten, der Afrikanischen Union und nicht zuletzt im Europarat und der Europäischen Union. Die internationale Gemeinschaft insgesamt trifft Verantwortung für eine soziale und internationale Ordnung, in der sämtliche Rechte und Freiheiten aller Menschen voll verwirklicht werden können.