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Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere…mehr

Produktbeschreibung
Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere Schlagworte aus der Diskussion um "New Public Management" (NPM) und "Neues Steuerungsmodell" (NSM) begegnen, lässt zuweilen gar den Eindruck entstehen, dass die ökonomische Perspektive inzwischen die anderen Maßstäbe des Verwaltungshandelns weit in den Hintergrund gedrängt hat.

Derzeit wird die Diskussion um Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besonders im wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich geführt. Es gehört indes - wie der einführende Beitrag zu verdeutlichen sucht - zu den Aufgaben der modernen Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft, hier nicht als Zuschauer an der Seite stehen zu bleiben. Mit dem im November 2003 an der Ruhr-Universität Bochum veranstalteten Symposium zum Generalthema "Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht", dessen Referate der vorliegende Band dokumentiert, soll für eine solche, intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts an der Diskussion geworben werden.

Der erste Beitrag gilt den verfassungs- und einfachrechtlichen Determinanten des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Diese rein rechtliche Sicht wird sodann am Beispiel der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme um die verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Sicht ergänzt. Es schließen sich Überlegungen zu der Frage an, in welchen Feldern das Allgemeine Verwaltungsrecht dazu beitragen kann, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die weiteren Referate gehen der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in zwei wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts nach: einmal im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sodann im Umweltschutzrecht.