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Das Wirtschaftlichkeitsgebot und mit ihm die zahlreichen weiteren Instrumente zur Umgrenzung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für den Erhalt des Solidarsystems von zentraler Bedeutung. Vor allem bei der Arzneimittelversorgung spüren Vertragsärzte den steigenden Kostendruck zunehmend.
Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ergeben sich hieraus zwei bedeutsame Fragen: Machen sich Vertragsärzte strafbar, wenn sie Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnen, die sie nach sozialrechtlichen Maßstäben nicht hätten verordnen dürfen? Und ist eine Strafbarkeit zu
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Produktbeschreibung
Das Wirtschaftlichkeitsgebot und mit ihm die zahlreichen weiteren Instrumente zur Umgrenzung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für den Erhalt des Solidarsystems von zentraler Bedeutung. Vor allem bei der Arzneimittelversorgung spüren Vertragsärzte den steigenden Kostendruck zunehmend.

Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten ergeben sich hieraus zwei bedeutsame Fragen: Machen sich Vertragsärzte strafbar, wenn sie Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnen, die sie nach sozialrechtlichen Maßstäben nicht hätten verordnen dürfen? Und ist eine Strafbarkeit zu bejahen, wenn Ärzte zwar das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, die Gesundheit des Patienten aber zu Schaden kommt, weil nicht die optimale medizinische Versorgung gewährt wurde? Die Lösung dieser spiegelbildlichen Fragestellungen ist primärer Untersuchungsgegenstand des vorliegenden Werkes. Ferner wird erörtert, ob sich Ärzte strafbar machen, wenn sie für das Verordnen von Arzneimitteln Zuwendungen von der pharmazeutischen Industrie annehmen.
Autorenporträt
Ingo Kühl wurde am 12.07.1979 in Hildesheim geboren. Nach seinem Abitur und der Ableistung des Grundwehrdienstes studierte er von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften in Jena und Bonn. Anschließend nahm er ein Promotionsstudium an der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Duttge auf, welches mit der Promotion zum Dr. jur. im Mai 2013 zum Abschluss gelangte. Sein Referendariat absolvierte Ingo Kühl von 2008 bis 2010 am Landgericht Bielefeld mit Wahlstation in Frankfurt a.M. Seit Oktober 2010 ist Ingo Kühl am Düsseldorfer Standort der Sozietät Hogan Lovells International LLP als Rechtsanwalt tätig, wo er Mandanten bei nationalen und internationalen rechtlichen Auseinandersetzungen berät und vertritt.