Das Lehrbuch ist in erster Linie fur den Unterricht an Techniker- und Ingenieurschulen in den wirtschafts- und rechtskundlichen Fachern gedacht. Es kann aber auch allen, die an volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichcn lind rechtlichen Fragen allgemeiner und grundsatzlicher Art interessiert sind, einen Dberblick uber dieses Stoffgebiet vermitteln, da es keine Kenntnisse voraussetzt. Fiir die Stoffauswahl waren sowohl die einschlagigen Lehrplane als aurh die Erfahrungen, die wir in langjahriger Tatigkeit im Unterricht und in der Wirtschaft sammelten, maBgebend. Wir haben uns bemuht, den Stoff i.ibersichtlich zu gestalten und zu gliedern. Die zahlreichen, in den Text einbezogenen Beispiele sollen einmal vorangegangene Aussagen erlautern, zum anderen aber auch die Verbindung zwischen aIIgemeingultiger Aussage lind den Anwendungsbereichen des betrieblichen und privaten Lebens hcrsteIIen. Die Aufgaben im Anhang des Buches dienen dazu, dem Lernenden eine Festigung und KontroIIe des Aufgenommenen zu ermoglichen. Die beiden Hauptteile des Buches, Wirtschafts- und Rechtskunde, konncn aIs in sich geschlossene Abschnitte unabhangig voneinander durchgearbeitet werden. Zahlreiche Verweise steIIen die sachliche B,eziehung zwischen diesen heiden Teilen sowie zwischen einzelnen Kapiteln ader Abschnitten her. Einen Schli.issel zum Inhalt des Buches gibt auBerdem das ausfuhrlichc 5achwortverzeichnis. Zur Vertiefung des in dem Buch behandelten Stoff£', wird. auf die im Anhang angegebene Literatur verwicsen. Fiir die rcchtlichen Tatbestande ist die Situation im Sommer 1962 maBgebend. Herrn Gerichtsassessor Weinert, Braunschweig, Herrn Direktor Sonnenberg.
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