Zum WerkDer Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erläutert alle relevanten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Normen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in zwei Bänden. Der Kommentar bietet somit einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Neben dem StGB werden sämtliche relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Vorschriften besprochen. Die steuerrechtlichen Strafnormen werden ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Richtlinien sowie lebensmittelrechtliche, gesellschaftsrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften.InhaltWirtschaftsstrafrechtliche Normen des StGB werden ausführlich kommentiert, z.B. Berücksichtigung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen VermögensabschöpfungKommentierung aller relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Normen (z.B. Lebensmittelstrafrecht)Ausführliche Kommentierung derstrafrechtlichen Normen im Steuerrecht als eigener TeilBerücksichtigung europarechtlicher Normen und Richtlinien in ihren Auswirkungen auf das deutsche Rechtgesellschafts-, wertpapier-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Steuervorschriften werden ausführlich erörtertVorteile auf einen Blickkomplette Kommentierung der Normen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit strafrechtlicher Bedeutungdie Bibliothek zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in zwei BändenZur NeuauflageFür die dritte Auflage wird der Kommentar komplett überarbeitet und auf Stand 1. Mai 2023 gebracht. Er wird erstmalig in zwei Bänden erscheinen.Zudem wird der bewährte Kommentar um zahlreiche Aspekte erweitert, u.a. mit der Kommentierung des § 24 LkSG, § 23 GeschGehG, § 21 MiLoG, § 18 MaBV, §§ 42, 43 DS-GVO, § 42 StaRUG und der erweiterten Kommentierung des GWB.ZielgruppeFür Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, strafrechtlich orientierte Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen in Unternehmen, Syndikusanwaltschaften, Juristinnen und Juristen in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.