Diese Schrift stellt Probleme und Problemlösungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im öffentlichen Interesse gelöst werden müssen. Als Lösungsalternativen von besonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen ökonomisch möglichen Lösungen. Die Wirtschaftsprüfung ist in Deutschland lange und bis in die Gegenwart überwiegend unter rechtlichem und prüfungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von 1 2 Zimmermann und Loitlsberger hat sich eine ökonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fühlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, daß er keine Theorie der Prüfung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine Möglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von , Wenn-Dann-Sätzen' vorzulegen, die zugleich hinreichend praxisnah wäre. Ausgehend von den Zielen, die mit Prüfungen und Gutachten verfolgt werden, läßt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus "Wer dieses Ziel verfolgt, muß jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher ,Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt- wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Prüfung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionslehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebs wirtschaftslehre verdrängen die Sachfragen, sobald sie hinreichend erfaßt sind, die In stitutionenlehrel. Balance aus Savary, Le parfait negociant, Ausgabe von 1752, unter veränderter Beschriftung der Waagschalen. 1 Vgl. Zimmermann, Erhard, Theorie und Praxis der Prüfungen im Betriebe, Essen 1954.
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