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Diese Schrift stellt Probleme und Problemlosungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im Offentlichen Interesse gelost werden miissen. Als Losungsalternativen von be sonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen okonomisch moglichen Losungen. Die Wirtschaftspriifung ist in Deutschland lange und bis in die Gegen wart iiberwiegend unter rechtlichem und priifungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von Zimmermann! und Loitlsberger2 hat sich eine okonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt,…mehr

Produktbeschreibung
Diese Schrift stellt Probleme und Problemlosungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im Offentlichen Interesse gelost werden miissen. Als Losungsalternativen von be sonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen okonomisch moglichen Losungen. Die Wirtschaftspriifung ist in Deutschland lange und bis in die Gegen wart iiberwiegend unter rechtlichem und priifungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von Zimmermann! und Loitlsberger2 hat sich eine okonomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fiihlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, dag er keine Theorie der Priifung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine Moglichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von ,Wenn-Dann-Satzen' vorzulegen, die zugleich hinreichend pra xisnah ware. Ausgehend von den Zielen, die mit Priifungen und Gutachten ver folgt werden, lagt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen vom Typus "Wer dieses Ziel verfolgt, mug jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher ,Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt - wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Priifung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionenlehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich unternommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebswirtschaftslehre verdriingen die Sachfragen, sobald sie hinreichend 3 erfagt sind, die Institutionenlehre . Gegenstand des Buches sind Priifungen und Gutachten, sowie erganzend jene einfachen Prozesse, die als Feststellungen bezeichnet werden. Es geht ausschlieg lich urn diese, der Oberwachung und Beurteilung von Unternehmenstatbestanden dienenden Prozesse, nicht urn die Berufsgruppen, die diese Prozesse ausfiihren.
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