Diese Schrift stellt Probleme und ProblemlOsungen, nicht rechtliche Regelungen dar. Rechtsnormen sind nur die Konsequenz aus der Existenz von Problemen, die im bffentlichen Interesse gel6st werden miissen. Als U:isungsalternativen von besonderer Bedeutung haben sie ihren Platz neben anderen 6konomisch m6glichen L6sungen. Die Wirtschaftspriifung ist in Deutschland lange und bis in die Gegenwart iiberwiegend unter rechtlichem und priifungstechnischem Aspekt behandelt worden. Mit den Arbeiten von Zimmermann' und Loitlsberger' hat sich eine 6konomische Betrachtung des Sachgebietes durchgesetzt, der der Verfasser sich verbunden fiihlt. Der Verfasser antizipiert den Vorwurf, daB er keine Theorie der Priifung vorlegt. Er sieht aber einstweilen keine M6glichkeit, eine geschlossene Theorie im Sinne eines Systems von ,Wenn-Dann-Satzen' vorzulegen, diezugleich hinreichend praxisnah ware. Ausgehend von den Zielen, die mit Priifungen und Gutachten verfolgt werden, laBt sich deduktiv eine Anzahl von Aussagen yom Typus "Wer dieses Ziel verfolgt, muB jenes tun" gewinnen. Nicht wenige solcher ,Wenn-Dann-Thesen' werden vorgelegt - wenn auch meist nicht in dieser strengen Form -, sie sind aber nur Bauelemente einer Theorie der Priifung. Der Versuch, die Probleme des Faches in einer Institutionslehre zu erfassen, ist, noch ehe er ernstlich un tern ommen wurde, gescheitert. Wie auf allen Gebieten der Betriebs wirtschaftslehre verdrangen die Sachfragen, sobald sie hinreichend erfaBt sind, die In 3 stitutionenlehre Balance aus Savary, Le parfait negociant, Ausgabe von 1752, unter veranderter Beschriftung der Waagschalen. 1 Vgl. Zimmermann, Erhard, Theone und PraxIs der Prufungen im Betriebe, Essen 1954.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.