Wirtschaftssanktionen zum Schutz der elementaren Menschenrechte bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen den Liberalisierungspflichten des GATT und dem internationalen Schutz der Menschenrechte. Daraus resultieren erhebliche dogmatische Probleme, welche die Globalisierung völkerrechtlich sichtbar machen. Dazu zählen bis heute heftig umstrittene Fragen wie Ius cogens- und erga omnes-Normen im Völkerrecht, die Existenz und die Folgen von Self-contained Regimes, die "Konstitutionalisierung" des Völkerrechts im Allgemeinen und des Welthandelsrechts im Besonderen. Die Arbeit zeigt, dass sich das WTO-Recht und der internationale Menschenrechtsschutz nicht diametral gegenüberstehen. Eine WTO-Mitgliedschaft schützt nicht vor Wirtschaftssanktionen zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte.
«Der Autor macht die Schnittstellen von zwei sehr relevanten internationalen Rechtsbereichen ersichtlich und zeigt, dass die Menschenrechte auch im Welthandelsrecht Berücksichtigung finden können. Mit dieser Arbeit wird ein bisher in der Literatur wenig behandeltes Thema umfangreich beleuchtet.» (Baier, Newsletter Menschenrechte)