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Dieses Buch will Studierenden der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften, aber auch Praktikern dienen, die - als Rechtsanwälte, Richter oder Staatsanwälte - einen Einstieg in und eine Übersicht über das umfangreiche Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts suchen. Der Autor behandelt in seinem umfassenden Werk diejenigen Probleme, die sich erfahrungsgemäß am häufigsten bei Fällen von Wirtschaftskriminalität stellen: Fragen hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen und Verordnungen, faktischer ("wirtschaftlicher") oder klassischer (insbesondere teleologischer) Auslegung der Rechtsnormen, Erfassung…mehr

Produktbeschreibung
Dieses Buch will Studierenden der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften, aber auch Praktikern dienen, die - als Rechtsanwälte, Richter oder Staatsanwälte - einen Einstieg in und eine Übersicht über das umfangreiche Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts suchen. Der Autor behandelt in seinem umfassenden Werk diejenigen Probleme, die sich erfahrungsgemäß am häufigsten bei Fällen von Wirtschaftskriminalität stellen: Fragen hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen und Verordnungen, faktischer ("wirtschaftlicher") oder klassischer (insbesondere teleologischer) Auslegung der Rechtsnormen, Erfassung von Umgehungshandlungen, Besonderheiten der Rechtfertigungslehre, Auswirkungen der Arbeitsteiligkeit auf die Bestimmung von Tätern und Teilnehmern u. v. m.

Insgesamt wollen die sorgfältig ausgesuchten 26 Fälle aus der deutschen und europäischen Praxis des Wirtschaftsstrafrechts gezielt diejenigen Probleme illustrieren und erläutern, die dem Leser vom »normalen« Allgemeinen Teil des Strafrechts eher unbekannt sind und daher auf Verständnisschwierigkeiten stoßen.

Rezension:
"Es ist kennzeichnend für Tiedemann, dass dieses grundlegende (und zukunftsweisende!) Werk im bescheidenen Gewand eines 'Studienbuches' erscheint. Die langjährigen didaktischen Erfahrungen eines erfolgreichen Hochschullehrers bei der Auswahl der 26 exemplarischen Fälle und der Präsentation der Lösungswege sind allerdings nicht nur für Studenten, sondern auch - und gerade! - für die 'Praktiker' -Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht - nicht nur hilfreich, sondern nachgerade erforderlich! Dies jedenfalls lehren lange eigene Jahre der Fortbildung für eben diesen Personenkreis."
in: Wistra 8/05
Autorenporträt
Prof. Dr. Klaus Tiedemann ist em. Professor an der Universität Freiburg