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Es gibt kein Wirtschaftsstrafrecht - zumindest nicht als abgrenzbares positives Recht im rechtstheoretischen Sinne. Zu dieser Erkenntnis kommt die Autorin im Rahmen einer wissenschafts- und rechtstheoretischen Analyse der Begriffsbestimmung des Wirtschaftsstrafrechts sowie bei der Vornahme einer Systematisierung der Strafrechtsdogmatik in diesem Bereich. Die Legitimation sowie den Ausgangspunkt einer inhaltlichen und damit begrifflichen Abgrenzung des Wirtschaftsstrafrechts von anderen Bereichen des Strafrechts stellt hierbei die Anwendung der sog. Divisionalisierungsthese auf die…mehr

Produktbeschreibung
Es gibt kein Wirtschaftsstrafrecht - zumindest nicht als abgrenzbares positives Recht im rechtstheoretischen Sinne. Zu dieser Erkenntnis kommt die Autorin im Rahmen einer wissenschafts- und rechtstheoretischen Analyse der Begriffsbestimmung des Wirtschaftsstrafrechts sowie bei der Vornahme einer Systematisierung der Strafrechtsdogmatik in diesem Bereich. Die Legitimation sowie den Ausgangspunkt einer inhaltlichen und damit begrifflichen Abgrenzung des Wirtschaftsstrafrechts von anderen Bereichen des Strafrechts stellt hierbei die Anwendung der sog. Divisionalisierungsthese auf die Strafrechtsdogmatik dar. Es ist aus strafrechtsdogmatischer Perspektive erkennbar, dass eine Verunklarung der traditionellen Grundsätze des Strafrechts bei strafrechtlich relevanten, wirtschaftlich geprägten Sachverhalten stattgefunden hat, da das Strafrecht eine dogmatisch saubere Einordnung der wirtschaftlichen Betätigung von Wirtschaftsunternehmen und den dort tätigen Einzelpersonen in Bezug auf die Begründung von Strafbarkeiten vornehmen muss. In der Rechtspraxis offenbart sich daher eine Umwälzung des Strafrechts, um gezielt auf die Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs reagieren zu können.
Autorenporträt
Dr. Natalia Dobrosz studierte als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen und absolvierte Auslandsaufenthalte mit Schwerpunkt Politikwissenschaft an der Kansas State University (USA) sowie an der Ajou University (Südkorea). Im Anschluss promovierte sie als Stipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch. Promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, später am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen tätig. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main u.a. mit Station beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in New York. Seit Dezember 2019 ist sie Rechtsanwältin im Bereich IP Dispute Resolution in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main.