Der Umgang mit Wissensnormen ist in vielerlei Hinsicht von grundlegenden Unsicherheiten geprägt. Im Mittelpunkt steht das Elementarproblem der Wissenszurechnung, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand für das Wissen einer anderen Person einstehen muss. Rechtsprechung und Rechtswissenschaft sind seit jeher um eine Lösung bemüht, jedoch ohne klares Ergebnis. Auf Basis einer eingehenden Analyse der tatbestandlichen Bezüge des Privatrechts auf "Wissen" und "Wissenmüssen" unternimmt Richard Rachlitz den Versuch, sich den Wissensnormen des Privatrechts neu anzunähern. Davon ausgehend, dass Wissen als Element des Tatbestands privatrechtlicher Normen niemals als "nackte Tatsache" relevant ist, sondern immer nur in einem spezifischen, willentlichen Verhaltensbezug, entfaltet der Autor die These, dass Wissensnormen nichts anderes sind als verkürzt formulierte Vorsatz- bzw. Verschuldensnormen. Die fundamentalen Probleme im Umgang mit Wissensnormen lösen sich damit auf.
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