Die Untersuchung behandelt eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt durch den sog. Dieselskandal ins Zentrum kapitalmarktrechtlicher Diskussionen gerückt sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und der zivilrechtlichen Haftung (§ 97 WpHG) zurechnen lassen muss, dass einzelne Organwalter oder Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Untersucht wird auch, ob bzw. welche organisatorischen Anstrengungen der Emittent unternehmen muss, damit relevante…mehr
Die Untersuchung behandelt eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt durch den sog. Dieselskandal ins Zentrum kapitalmarktrechtlicher Diskussionen gerückt sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und der zivilrechtlichen Haftung (§ 97 WpHG) zurechnen lassen muss, dass einzelne Organwalter oder Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Untersucht wird auch, ob bzw. welche organisatorischen Anstrengungen der Emittent unternehmen muss, damit relevante Insiderinformationen betriebsintern erkannt und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden, und wie mit Insiderinformationen umzugehen ist, die nicht beim Emittenten selbst, sondern innerhalb einer anderen Konzerngesellschaft entstehen. Gegenstand der Arbeit ist ferner die Frage, ob der Emittent und seine Unternehmensangehörigen dem Kapitalmarkt auch eigenes (strafbares) Fehlverhalten offenbaren müssen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft 218
Christoph Breuer studierte Jura an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Erste Juristische Prüfung legte er 2013 ab. Zwischen 2013 und 2015 absolvierte Christoph Breuer das Referendariat mit Stationen bei der AHK für das südliche Afrika (Johannesburg) sowie einer Anwaltskanzlei in New York City. Nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens begann er 2016 seine Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dirk A. Verse, M.Jur. (Oxford) in Mainz. Von 2019 bis 2020 war Christoph Breuer als Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät in Frankfurt a.M. tätig. Im Anschluss kehrte er als Mitarbeiter an den Lehrstuhl von Prof. Verse in Heidelberg zurück.
Inhaltsangabe
1 Einführung Problemaufriss - Konkretisierung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands - Gang der Untersuchung
2 Zurechnung und Art. 17 Abs. 1 MAR »Unverzüglich« im Sinn des Art. 17 Abs. 1 MAR - Der unionsrechtliche Zurechnungsmaßstab - Der für die Pflichtentstehung (zurechnungs-)relevante Personenkreis - Erkennbarkeit der Qualität als Insiderinformation und objektiver Maßstab des »individuellen« Wissenmüssens - Die Organisationspflicht des Emittenten
3 Zurechnung und Verschulden nach 97 Abs. 2 WpHG Das für 97 WpHG maßgebliche Zurechnungsrecht - Verschulden nach 97 Abs. 2 WpHG und Wissenszurechnung kraft Organisationspflichtverletzung - Verschuldenszurechnung zum Emittenten analog 278 BGB
4 Besonderheiten im Unternehmensverbund Abgrenzung des Merkmals der Unverzüglichkeit vom Merkmal der unmittelbaren Betroffenheit des Emittenten - Das unionsrechtliche Regime ad-hoc-publizitätsspezifischer Auskunftsrechte und -pflichten - Emittenteneigenschaft beider Gesellschaften - Doppelmandate
5 Ad-hoc-Publizität und Selbstbelastungsfreiheit Ausgangspunkt und Konkretisierung - Meinungsbild - Entwicklung der eigenen Position - Fazit
6 Schluss Ausblick - Zusammenfassung der Ergebnisse
1 Einführung Problemaufriss - Konkretisierung und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands - Gang der Untersuchung
2 Zurechnung und Art. 17 Abs. 1 MAR »Unverzüglich« im Sinn des Art. 17 Abs. 1 MAR - Der unionsrechtliche Zurechnungsmaßstab - Der für die Pflichtentstehung (zurechnungs-)relevante Personenkreis - Erkennbarkeit der Qualität als Insiderinformation und objektiver Maßstab des »individuellen« Wissenmüssens - Die Organisationspflicht des Emittenten
3 Zurechnung und Verschulden nach 97 Abs. 2 WpHG Das für 97 WpHG maßgebliche Zurechnungsrecht - Verschulden nach 97 Abs. 2 WpHG und Wissenszurechnung kraft Organisationspflichtverletzung - Verschuldenszurechnung zum Emittenten analog 278 BGB
4 Besonderheiten im Unternehmensverbund Abgrenzung des Merkmals der Unverzüglichkeit vom Merkmal der unmittelbaren Betroffenheit des Emittenten - Das unionsrechtliche Regime ad-hoc-publizitätsspezifischer Auskunftsrechte und -pflichten - Emittenteneigenschaft beider Gesellschaften - Doppelmandate
5 Ad-hoc-Publizität und Selbstbelastungsfreiheit Ausgangspunkt und Konkretisierung - Meinungsbild - Entwicklung der eigenen Position - Fazit
6 Schluss Ausblick - Zusammenfassung der Ergebnisse
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