Das abwehrrechtliche Verständnis von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist keine adäquate grundrechtsdogmatische Konzeption, um dem Lebensbereich Wissenschaft in der Risikogesellschaft in seinen positiven wie in seinen negativen Verheißungen zu entsprechen. Stattdessen verlangt freie Wissenschaft anspruchsvolle organisatorische Vorleistungen, in denen sich individuelles wissenschaftliches Handeln dann entfalten kann. Für die Bestimmung von Art. 5 Abs. 3 GG als Organisationsgrundrecht ist entscheidend, daß dem Staat hieraus die verfassungsrechtlich wirksame Pflicht zu konsequentem Organisationshandeln…mehr
Das abwehrrechtliche Verständnis von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist keine adäquate grundrechtsdogmatische Konzeption, um dem Lebensbereich Wissenschaft in der Risikogesellschaft in seinen positiven wie in seinen negativen Verheißungen zu entsprechen. Stattdessen verlangt freie Wissenschaft anspruchsvolle organisatorische Vorleistungen, in denen sich individuelles wissenschaftliches Handeln dann entfalten kann. Für die Bestimmung von Art. 5 Abs. 3 GG als Organisationsgrundrecht ist entscheidend, daß dem Staat hieraus die verfassungsrechtlich wirksame Pflicht zu konsequentem Organisationshandeln erwächst. Demnach erfüllt nicht der gesamte Bereich staatlich organisierter Wissenschaft, der in seinen typischen institutionellen Ausprägungen (Universität, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Großforschung, Ressortforschung) untersucht wird, die Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 GG. Vor allem bezieht sich dessen Gewährleistungsbereich nicht auf die Industriewissenschaft. Ihr Grundrechtsschutz muß der Entfaltung wirtschaftlicher Freiheit entsprechen.
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Wissenschaft in der Risikogesellschaft: Problemstellung - Experiment, Gesetz und Fortschritt als soziologische Kennzeichen der Wissenschaft - Die Organisation neuzeitlicher Wissenschaft - Der deutsche Wissenschaftsidealismus des 19. Jahrhunderts. Bildung durch Wissenschaft in Einsamkeit und Freiheit - Der Wissenschaftsidealismus des 19. Jahrhunderts und die modernen Naturwissenschaften - Synthetische Chemie, Kernenergieforschung und Genforschung als Paradigmen moderner Naturwissenschaften - Strukturen wissenschaftlicher Erkenntnis in der Risikogesellschaft - 2. Kapitel: Wissenschaftsfreiheit als Grundrechtsproblem. Vom Lebensbereich Wissenschaft zum Normbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG: Problemstellung: Art. 5 Abs. 3 GG als Abwehrrecht "Jedermanns"? - Wissenschaftsfreiheit in den Verfassunggebungen bis zur Weimarer Reichsverfassung - Die verfassungsrechtliche Diskussion um Art. 142 und Art. 118 WRV - Die verfassungsrechtliche Diskussion um Art. 5 Abs. 3 GG - 3. Kapitel: Vom Lebensbereich Wissenschaft zum Normbereich der Wissenschaftsfreiheit als Organisationsgrundrecht: Problemstellung: Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit - Grundrechtstheoretischer und grundrechtsdogmatischer Zugang - Abwehrrechtliche und leistungsrechtliche Grundrechtsfunktion - Folgen für die Interpretation von Art. 5 Abs. 3 GG - Art. 5 Abs. 3 GG als Organisationsauftrag an den Staat - Die Verwirklichung autonomer Wissenschaft als Parameter für die Zuordnung grundrechtlicher Freiheiten - Subjektivrechtliche Folgen von Art. 5 Abs. 3 GG als Organisationsgrundrecht - 4. Kapitel: Vom Lebensbereich Wissenschaft zum Normbereich der Wirtschaftsfreiheit: Problemstellung: Wissenschaft und Wirtschaftsfreiheit - Industrieforschung als Referenzgebiet von Wissenschaft außerhalb staatlicher Bindungen - Grundrechtsschutz für die Industrieforschung - Folgen für die Auslegung einfachen Rechts. Die Besteuerung von Großforschungseinrichtungen als Fallbeispiel - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Wissenschaft in der Risikogesellschaft: Problemstellung - Experiment, Gesetz und Fortschritt als soziologische Kennzeichen der Wissenschaft - Die Organisation neuzeitlicher Wissenschaft - Der deutsche Wissenschaftsidealismus des 19. Jahrhunderts. Bildung durch Wissenschaft in Einsamkeit und Freiheit - Der Wissenschaftsidealismus des 19. Jahrhunderts und die modernen Naturwissenschaften - Synthetische Chemie, Kernenergieforschung und Genforschung als Paradigmen moderner Naturwissenschaften - Strukturen wissenschaftlicher Erkenntnis in der Risikogesellschaft - 2. Kapitel: Wissenschaftsfreiheit als Grundrechtsproblem. Vom Lebensbereich Wissenschaft zum Normbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG: Problemstellung: Art. 5 Abs. 3 GG als Abwehrrecht "Jedermanns"? - Wissenschaftsfreiheit in den Verfassunggebungen bis zur Weimarer Reichsverfassung - Die verfassungsrechtliche Diskussion um Art. 142 und Art. 118 WRV - Die verfassungsrechtliche Diskussion um Art. 5 Abs. 3 GG - 3. Kapitel: Vom Lebensbereich Wissenschaft zum Normbereich der Wissenschaftsfreiheit als Organisationsgrundrecht: Problemstellung: Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit - Grundrechtstheoretischer und grundrechtsdogmatischer Zugang - Abwehrrechtliche und leistungsrechtliche Grundrechtsfunktion - Folgen für die Interpretation von Art. 5 Abs. 3 GG - Art. 5 Abs. 3 GG als Organisationsauftrag an den Staat - Die Verwirklichung autonomer Wissenschaft als Parameter für die Zuordnung grundrechtlicher Freiheiten - Subjektivrechtliche Folgen von Art. 5 Abs. 3 GG als Organisationsgrundrecht - 4. Kapitel: Vom Lebensbereich Wissenschaft zum Normbereich der Wirtschaftsfreiheit: Problemstellung: Wissenschaft und Wirtschaftsfreiheit - Industrieforschung als Referenzgebiet von Wissenschaft außerhalb staatlicher Bindungen - Grundrechtsschutz für die Industrieforschung - Folgen für die Auslegung einfachen Rechts. Die Besteuerung von Großforschungseinrichtungen als Fallbeispiel - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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