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Die Untersuchung befasst sich mit der Wissenszurechnung im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht und des Insiderhandelsverbots. Das In-Kraft-Treten der Marktmissbrauchsverordnung hat die schon für das WpHG diskutierte Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen neu aufgeworfen. Eine autonome Auslegung der Marktmissbrauchsverordnung ergibt, dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Emittenten von den veröffentlichungspflichtigen Informationen nicht voraussetzt, sondern Verhaltensanforderungen an den Emittenten im Hinblick auf sein Informationsmanagement…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung befasst sich mit der Wissenszurechnung im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht und des Insiderhandelsverbots. Das In-Kraft-Treten der Marktmissbrauchsverordnung hat die schon für das WpHG diskutierte Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen neu aufgeworfen. Eine autonome Auslegung der Marktmissbrauchsverordnung ergibt, dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Emittenten von den veröffentlichungspflichtigen Informationen nicht voraussetzt, sondern Verhaltensanforderungen an den Emittenten im Hinblick auf sein Informationsmanagement statuiert.
Dagegen erfordert das Verbot von Insidergeschäften bei juristischen Personen auch nach der Reform durch die Marktmissbrauchsverordnung die Zurechnung von Insiderwissen. Grund, Gegenstand, Voraussetzungen und Grenzen der Wissenszurechnung werden normspezifisch für das europäische Insiderrecht entwickelt und mit Blick auf die Rechtspraxis bestimmt.
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Autorenporträt
Laura Sophie Neumann studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht in Freiburg i. Br. und Salamanca. Die Erste juristische Prüfung legte sie im Januar 2018 ab. Anschließend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago) am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg tätig. Seit Mai 2020 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Darmstadt.