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Eine Vielzahl privatrechtlicher Normen knüpft implizit oder explizit an das Vorliegen von Wissen an. Zentrale Beispiele bilden der Beginn der Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen, die Redlichkeit im Zusammenhang mit sachenrechtlichen Erwerbsakten oder das Vorliegen einer Fehlvorstellung als Grundlage für eine Irrtumsanfechtung.
Im Rahmen arbeitsteiliger Strukturen erhebt sich die Frage, welches Wissen welcher Mitarbeiter dem Unternehmen zuzurechnen sein soll. Die vorliegende Studie strukturiert das Problemfeld und versucht, Lösungsansätze bereitzustellen. Dabei werden Fragen der
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Produktbeschreibung
Eine Vielzahl privatrechtlicher Normen knüpft implizit oder explizit an das Vorliegen von Wissen an. Zentrale Beispiele bilden der Beginn der Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen, die Redlichkeit im Zusammenhang mit sachenrechtlichen Erwerbsakten oder das Vorliegen einer Fehlvorstellung als Grundlage für eine Irrtumsanfechtung.

Im Rahmen arbeitsteiliger Strukturen erhebt sich die Frage, welches Wissen welcher Mitarbeiter dem Unternehmen zuzurechnen sein soll. Die vorliegende Studie strukturiert das Problemfeld und versucht, Lösungsansätze bereitzustellen. Dabei werden Fragen der Wissenszurechnung im engeren Sinne ebenso angesprochen wie die Frage der ordnungsgemäßen Organisation von Wissen. Auch Sonderprobleme wie die Wissenszurechnung bei Arglist, die Zurechnung von Wissen im Konzern sowie die Existenz von Zurechnungsschranken (Chinese Walls) werden behandelt.
Autorenporträt
MMag. DDr. Patrick Warto ist Assistenzprofessor am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht.