Bereits heute werden zahlreiche Tätigkeiten, die einst allein dem Menschen vorbehalten waren, durch KI-Systeme verrichtet. Weil das BGB in seiner ursprünglichen Konzeption Rechtsfolgen an das menschliche Handeln knüpft, ergeben sich aus dem Einsatz von KI-Systemen zahlreiche Probleme. Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen, die sich aus dem Einsatz von KI-Systemen in Bezug auf ausgewählte Fragen der Wissenszurechnung ergeben. Der Autor stellt dabei fest, dass KI-Systeme als Zurechnungsausgangssubjekte für zivilrechtliches Wissen im subjektiven und normativen Sinne in Betracht kommen und sich diese in die bestehenden Konzepte der klassischen und wertenden Wissenszurechnung integrieren lassen.