Wie legen wir Normen des Grundgesetzes aus? Eine erste intuitive Antwort lautet: indem wir sie, ebenso wie das einfache Recht, mittels der gängigen Auslegungsmethoden untersuchen. Aber die Normen des Grundgesetzes weisen zumindest zwei Besonderheiten auf, die sie vom einfachen Recht unterscheiden. Sie sind zumeist sehr knapp formuliert und seit 75 Jahren überwiegend nicht verändert worden. Daher sind sie bei neuen Fragestellungen, die namentlich durch die Pluralisierung, die Digitalisierung oder die Europäisierung aufgeworfen worden sind, nicht ohne Weiteres operationalisierbar. Die Interpretation einer Norm des Grundgesetzes beinhaltet daher vor allem die Interpretation der zu ihr ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Untersuchung befasst sich auf der Grundlage eines Referenzfalls mit der Methode der Rezeption von verfassungsgerichtlichen Präjudizien und arbeitet anhand vieler Einzelentscheidungen eine heuristische Maßstabsverantwortung des Bundesverfassungsgerichts heraus.
»Die Schrift bietet also eine in jeder Hinsicht erhellende Analyse der Begründungspraxis des Bundesverfassungsgerichts. Der erreichte Horizont kritischer Auseinandersetzung mit ihr sollte Schule machen und das Gericht, das bisher immer ein Ohr für die Wissenschaft hatte, zu der 'Selbstbefragung' 'Woher weißt Du das?' veranlassen.« Prof. Dr. Helmut Goerlich, in: Sächsische Verwaltungsblätter, 10/2024