So zu wohnen, wie es den eigenen Vorstellungen sowie den individuellen und familialen Voraussetzungen entspricht, ist ein Grundbedürfnis. Dies gilt auch und in besonderer Weise für Personen, deren Möglichkeiten zur persönlichen Lebensgestaltung in mancherlei Hinsicht beeinträchtigt sind und die deshalb auf besondere Wohnbedingungen, Hilfeleistungen bzw. Betreuung angewie sen sind. Zu diesen Gruppen zählen einkommensschwache und in sonstiger Hinsicht sozial benachteiligte Familien und Alleinstehende, eine wachsende Zahl Jugendlicher und älterer Menschen sowie Behinderte und psychisch Kranke. Jedoch wurden und werden gerade ihre Wohnbedürfnisse oft wenig beachtet. Sie sind vielfach in einer Weise untergebracht oder müssen unter ("Wohn. !')Verhältnissen leben, die ihnen die Möglichkeiten eigener Lebensge staltung noch weiter, z. T. gänzlich entziehen. Eine angemessene Wohnung gilt weitgehend noch immer, ja angesichts der aktuellen Wohnungsnot wieder vermehrt, als Recht und Privileg derer, die gel tenden (ökonomischen, sozialen, "charakterlichen") Anforderungskriterien und Normalitätsstandards genügen. Betroffen von Wohnungsnot, von ein schränkenden bis menschenunwürdigen Wohnbedingungen und Formen der Unterbringung sind und waren in der bürgerlichen Gesellschaft seit jeher die jenigen, die deren (Markt-)Anforderungen nicht gerecht werden. Soziale Pro bleme und Wohnprobleme stehen daher in enger Verknüpfung und Wechsel wirkung; die Verwehrung angemessener Wohnmöglichkeiten produziert fast zwangsläufig eine Einschränkung in der Teilnahme und Teilhabe am normalen gesellschaftlichen Leben. Sie bewirkt sowohl auf der individuellen wie gesell schaftlichen Ebene ein Bündel von Folgeproblemen, deren Bearbeitung seit je her die Aufgaben- und Arbeitsfelder sozialer Arbeit bestimmen. Gleichwohl war und ist diese immer wieder versucht, diesen Problemzusammenhang zu leugnen und der Wohnungsproblematik auszuweichen.