Skript aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Veranstaltung: Wohnungseigentum begründen und verwalten, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gesetz über das Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht (WEG, Schönfelder 37) datiert vom 15. März 1951.Mit Abdruck im Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 175, erlangt es Rechtsetzungscharakter. Zuletzt novelliert wurde die Norm im Jahre 2007.Ziel der Novelle war vor allem die Erweiterung der gesetzlichen Beschlusskompetenzen der Eigentümergemeinschaft sowie die Zuweisung des Wohnungseigentumsverfahrens zur Zivilprozessordnung (ZPO). (vorher FGG)Anlass für das Tätigwerden des Gesetzgebers waren zwei Grundsatzentscheidungen des BGH aus dem Jahre 2000 (sog. Jahrhundertentscheidung) und 2005 (sog. Jahrtausendentscheidung).Die Gesetzesnovelle kodifiziert das Urteil zur Teilrechtsfähigkeit in seinen wesentlichen Zügen,gem. § 10 VI WEG
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