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Der Verfasser erläutert die überaus schwierige Materie des Wohnungseigentumsgesetzes leicht verständlich und praxisorientiert.
Dieser Kommentar erschließt das Rechtsgebiet sowohl benutzerfreundlich als auch so zielgenau, wie es nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung möglich ist.
Die große WEG-Reform tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft.
Die 18. Auflage berücksichtigt voll die große WEG-Reform. Die Vorteile der Reform beschreibt das Bundesjustizministerium folgendermaßen:
- Das Gesetz lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Künftig
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Produktbeschreibung
Der Verfasser erläutert die überaus schwierige Materie des Wohnungseigentumsgesetzes leicht verständlich und praxisorientiert.

Dieser Kommentar erschließt das Rechtsgebiet sowohl benutzerfreundlich als auch so zielgenau, wie es nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung möglich ist.

Die große WEG-Reform tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft.

Die 18. Auflage berücksichtigt voll die große WEG-Reform. Die Vorteile der Reform beschreibt das Bundesjustizministerium folgendermaßen:
- Das Gesetz lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Künftig können die Wohnungseigentümer z.B. mit Mehrheit auch über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden. Die Wohnungseigentümer können ferner bei der Umlage von Kosten für eine Instandhaltungs- oder Baumaßnahme von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen sind auch möglich, wenn die Wohnungseigentümer ihr gemeinschaftliches Eigentum an den Stand der Technik anpassen wollen, etwa durch den Einbau eines Fahrstuhls oder durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung. Für alle diese Maßnahmen war bislang grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich.
- Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft werden klarer geregelt. Das betrifft vor allem die Frage der Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Forderungen gegen die Gemeinschaft. Die Außenhaftung der Wohnungseigentümer bleibt erhalten, wird aber auf ihren Miteigentumsanteil begrenzt.
- Künftig soll sich das Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und nicht mehr wie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) richten.
- Das Gesetz verbessert die Möglichkeiten, sich über den Inhalt der aktuellen Beschlüsse der Gemeinschaft näher zu informieren. Dazu wird eine Beschluss-Sammlung beim Verwalter eingeführt. Das kommt insbesondere Erwerbern von Wohnungseigentum zu Gute, die sich besser Klarheit darüber verschaffen können, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen.
- Schließlich führt das Gesetz für ein begrenztes Vorrecht sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen.

Rezension:
„(...) Der in der Reihe der Gelben Kommentare erscheinende kleine WEG-Kommentar hat sich zu dem Werk entwickelt, das dem Juristen den schnellen Zugriff ermöglicht, das darüber hinaus als täglicher Begleiter für Wohnungseigentumsverwalter, Bauträger, Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer gelten kann. Wer eine kommentarmäßige Darstellung bevorzugt, der erhält mit diesem knappen Kommentar das passende Werk. Das Werk hat einen Bearbeitungsstand vom März 2006.“
In: AIZ Das Immobilienmagazin, 12-01/2007, zur 17. Auflage 2006

„(...) Der Verfasser erläutert die überaus schwierige Materie des Wohnungseigentumsgesetzes gleichwohl leicht verständlich und praxisorientiert. (...)“
In: Wohnung & Haus, 04/2006, zur 17. Auflage 2006

„(...) Der in der Reihe der Gelben Kommentare erscheinende kleine WEG-Kommentar hat sich zu dem Werk entwickelt, das dem Juristen den schnellen Zugriff ermöglicht, das aber darüber hinaus als täglicher Begleiter für Wohnungseigentumsverwalter, Bauträger, Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer gelten kann. Wer eine kommentarmäßige Darstellung bevorzugt, der erhält mit diesem knappen Kommentar das passende Werk. Das Werk hat einen Bearbeitungsstand vom 1. März 2006.“
In: Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 08/2006, zur 17. Auflage 2006

Expertenmeinung von RA Maik Henkes, Friedrichsdorf, zur 17. Auflage 2006:
"Die 17. Auflage des „Klassikers“ zum WEG reiht sich ein, in die Erfolge der bereits erschienenen Auflagen. Den Verfassern ist mit der neuen Auflage wieder einmal ein umfassendes und erschöpfendes und dennoch kompaktes Nachschlagewerk für die Praxis gelungen. Dank dem gut strukturierten Aufbau, ist das Werk für den jeweiligen Nutzer einfach und unkompliziert zu handhaben. Dies wird bereits dadurch erreicht, dass Bärmann/Pick der eigentlichen Kommentierung zunächst in einem eigenem Abschnitt den Gesetzestext vorausstellen. So hat der Nutzer den Gesetzestext zunächst übersichtlich und kompakt vorliegen, wohingegen die Kommentierung der Paragraphen in einem separaten Abschnitt erfolgt. Dadurch hat der Benutzer den Vorteil, sowohl Gesetzestext, als auch Kommentierung in einem Buch zu finden. An den vorangestellten Gesetzestext schließt sich sodann die Kommentierung der Vorschriften des WEG an. Diese ist mit aktuellen und weiterführenden Nachweisen versehen. Mit Bärmann/Pick in der 17. Auflage ist der Praktiker zudem sicher auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung. Das jüngste Werk berücksichtigt insbesondere die aktuellen Rechtsfragen des WEG wie beispielsweise die Änderungen der Rechtssprechung des BGH in seiner Entscheidung vom 2.6.2005 zur Teilrechtsfähigkeit der WE-Gemeinschaft. Doch auch der weiteren Entwicklung des WEG wird das neueste Werk gerecht. Mit dem mitgelieferten Ergänzungsband, welcher den neu gestalteten Regierungsentwurf 2006 für ein Gesetz zur Änderung des WEG und anderer Gesetze beinhaltet, sorgt es für eine vorausschauende und vollständige Information über die zu erwartende Entwicklung des WEG. Abgerundet wird das Werk durch einen Anhang über ergänzende Vorschriften, in welchen neben wichtigen fachspezifischen Hinweisen und Verweisen, auch eine Vielzahl von Mustern für die tägliche Anwendung zu finden ist. Das Buch eignet sich in erster Linie für Richter und Rechtsanwälte, welche in der täglichen Praxis in einem kompakten überschaubaren Werk auf Aktualität und Vollständigkeit nicht verzichten möchten. Man könnte sogar behaupten, für WEG-Rechtler ist die Verwendung dieses Werkes sogar unausweichlich. Aufgrund der verständlichen und klaren Struktur eignet sich dieses Werk jedoch auch für juristische Laien, die dennoch mit dem Rechtsgebiet des WEG immer wieder in Kontakt treten, wie beispielsweise Bauträger, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte. Aufgrund des attraktiven Preises, ist dieses Werk auch wirklich für Jedermann zu haben. Bärmann/Pick kann nur empfohlen werden."

„(...) Der neue „Bärmann/Pick“ verdient die Bezeichnung „3-k-Kommentar“: knapp, klar, kompetent! Eine Bereicherung für jeden, der auf die Schnelle fundierte Antworten auf die vielschichtigen Probleme des WEG finden will und dafür einen kostengünstigen Helfer sucht.“
RA und FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Wolicki, in: Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht, NZM, zur 17. Auflage 2006

„(...) Der Verfasser erläutert die überaus schwierige Materie des Wohnungseigentumsgesetzes gleichwohl leicht verständlich und praxisorientiert. Dieser Kommentar erschließt das Rechtsgebiet gerade in Zeiten der Unsicherheit sowohl benutzerfreundlich als auch so zielgenau, wie es nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung möglich ist.
Der in der Reihe der Gelben Kommentare erscheinende kleine WEG-Kommentar hat sich zu dem Werk entwickelt, das dem Juristen den schnellen Zugriff ermöglicht, das aber darüber hinaus als täglicher Begleiter für Wohnungseigentumsverwalter, Bauträger, Verwaltungsbeiräte und interessierte Eigentümer gelten kann.“
In: Freiburger Hausbesitzer Zeitschrift, 7-8/2006, zur 17. Auflage 2006

„(...) Der kleine WEG-Kommentar hat sich zu einem Werk entwickelt, das dem Nutzer – auch dem Eigentümer, dem Verwalter, dem Verwaltungsbeirat – den schnellen Zugriff auf den gesetzlich geregelten rechtlichen Rahmen des Wohnungseigentums erlaubt und so für die täglichen Fragen der Praxis das ideale Werkzeug darstellt, um Entscheidungen im Umfeld des Wohnungseigentums auf rechtlich möglichst sicherem Boden treffen zu können“.
In: Bauinnung Stuttgart, 9/2006, zur 17. Auflage 2006

Expertenmeinung von RA Michael Pechan, Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart, zur 16. Auflage:
Mit der grundlegenden Neubearbeitung des „kleinen Bruders“ zum umfassenden WEG-Kommentar von Bärmann/Pick/Merle ist ein unabdingbares Werkzeug für denjenigen, der sich mit der komplexen Materie des Wohnungseigentumsrechts beschäftigt, auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht worden. So sind wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre, soweit für das Wohnungseigentumsrecht relevant, wie z. B. die Reformen zum Miet- und Schuldrecht oder die neue Wohnflächen- sowie die neue Betriebskostenverordnung verarbeitet worden. Des Weiteren finden die beiden BGH-Beschlüsse vom 20.09.2000 zur Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung und vom 23.08.2001 zur konstitutiven Wirkung der Beschlussfeststellung durch den Verwalter die ihnen gebührende Berücksichtigung. Der Bärmann/Pick belässt es aber nicht bei einem Rückblick. Vielmehr enthält er vorausschauend bereits in dieser Auflage den Regierungsentwurf für eine WEG-Reform, die für die nächsten Monate geplant ist. Somit wird der Nutzer dieses kompakten und dennoch alle wichtigen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht klärenden Standardwerks schon heute auf die stets dynamische (Weiter-)Entwicklung dieser Rechtsmaterie aufmerksam gemacht.
Der kompakte Praktikerkommentar von Bärmann/Pick stellt den Gesetzestext voran, so dass während der Arbeit mit der Kommentierung das umständliche Hinzuziehen eines gesonderten Gesetzestextes zum WEG entbehrlich ist. Es schließt sich sodann der als Hauptteil zu verstehende Kommentar zu den einzelnen Vorschriften mit vielfältigen weiterführenden Nachweisen, insbesondere zur relevanten Rechtsprechung, an. Dieses äußerst ansprechend geschriebene und sauber recherchierte Werk wird abgerundet durch einen deutlich erweiterten Anhang von inzwischen mehr als 100 Seiten mit ergänzenden Vorschriften, weiterführender Literatur zu Musterverträgen und Gesetzen mit Bezug auf das Wohnungseigentum. Die ohnehin schon vorbildliche Benutzerfreundlichkeit wurde nochmals verbessert durch die Ausweitung des Sachverzeichnisses.
Auch wenn die zahlreichen weiterführenden Nachweise zu Rechtsprechung und Literatur in den Text selbst als Klammerzusätze und nicht in Fußnoten aufgeführt sind, ist der Text auf Grund der guten optischen Aufteilung, einer den einzelnen Vorschriften vorangestellten Kurzübersicht zur schnellen Orientierung sowie der Hervorhebung der markanten Stichworte im Text durch Fettdruck gut lesbar.
Man geniert sich bei diesem etablierten Werk schon fast, einen kleinen Verbesserungsvorschlag anzubringen: Es wäre zur (noch) weiteren Erhöhung der ohnehin schon außerordentlich guten Übersichtlichkeit und zur Optimierung der Schnellsuche wünschenswert gewesen, dem Text des WEG eine kurze Inhaltsübersicht mit der Nennung und Bezeichnung sämtlicher Paragrafen voranzustellen.
Als Fazit bleibt: Der neue Bärmann/Pick ist hochaktuell und vorausschauend, prägnant und gut lesbar geschrieben, übersichtlich gestaltet, für den schnellen täglichen Zugriff mit allen wesentlichen Informationen rund um das Wohnungseigentumsrecht ausgestattet und darüber hinaus finanziell erschwinglich. Was will man mehr! Der Bärmann/Pick ist ein „Muß“ für jeden WEG-Praktiker gleich ob Verwalter, Beirat, Rechtsanwalt, Richter oder für den an rechtlichen Fragen interessierten Wohnungseigentümer. Am Bärmann/Pick kommt man praktisch nicht vorbei.
Autorenporträt
Prof. Dr. Eckhart Pick, Mainz, ist seit über 35 Jahren auf das engste mit der Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts verbunden.