Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)Vollzitat: "Wohnungseigentumsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) geändert worden ist"Rechtsstand: 16. Oktober 2020Inhalt:Teil 1 - WohnungseigentumAbschnitt 1 - BegriffsbestimmungenAbschnitt 2 - Begründung des WohnungseigentumsAbschnitt 3 - Rechtsfähige Gemeinschaft der WohnungseigentümerAbschnitt 4 - Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der WohnungseigentümerAbschnitt 5 - WohnungserbbaurechtTeil 2 - DauerwohnrechtTeil 3 - VerfahrensvorschriftenTeil 4 - Ergänzende Bestimmungen