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SYSTEMVORAUSSETZUNGEN - Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista - Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz - 256 MB Hauptspeicher - Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe - 150 MB Festplattenspeicher - CD-ROM Laufwerk
Der kompetente Rechtsratgeber für WE-Verwalter. Mit diesem Handbuch kennen Sie sich in den wichtigen Themen des WE-Rechts aus. Ob erweiterte Beschluss-Kompetenzen der Eigentümer, begrenzte Erstverwalterbestellung oder Beschluss-Sammlung, Sie erhalten Informationen über die geänderte Rechtslage durch die WEG-Reform.
Inhalt:
Person des
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Produktbeschreibung
SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
- Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista
- Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
- 256 MB Hauptspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
- 150 MB Festplattenspeicher
- CD-ROM Laufwerk
Der kompetente Rechtsratgeber für WE-Verwalter. Mit diesem Handbuch kennen Sie sich in den wichtigen Themen des WE-Rechts aus. Ob erweiterte Beschluss-Kompetenzen der Eigentümer, begrenzte Erstverwalterbestellung oder Beschluss-Sammlung, Sie erhalten Informationen über die geänderte Rechtslage durch die WEG-Reform.

Inhalt:

Person des Verwalters
Die Bestellung des Verwalters
Verwaltervertrag
Die Beendigung des Verwalteramts
Aufgaben und Pflichten des Verwalters
Verwalterhaftung
Verwalter und gerichtliches Verfahren

Auf CD-ROM:

Über 60 Musterbeschlüsse
Musterverträge
Nützliche Rechner für die Verwalterpraxis
Gesetze
Übersichtliche Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage
Autorenporträt
Blankenstein, Alexander
Alexander Blankenstein ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Düsseldorf. Er ist Autor der Fachbücher "WEG-Reform 2007", "Wohnungseigentumsrecht für Verwalter" und "Lexikon Wohnungseigentum". Bei der Zeitschrift "Immobilienwirtschaft" ist er ständiger Mitarbeiter. Außerdem ist er Mitautor bei "Wohnungseigentum verwalten" sowie Autor von zahlreichen Publikationen zum Makler- und Wohnungseigentumsrecht und kann eine jahrelange Referenten- und Vortragstätigkeit vorweisen.