Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer wurde in den vergangenen Jahren in wesentlichen Teilbereichen wie z.B. der externen Qualitätskontrolle oder dem Ausbau der Berufsaufsicht grundlegend geändert. Die Kenntnis und das Verständnis der Regelungen wird für die Berufsangehörigen immer wichtiger. Dies macht den Hense/Ulrich - als erster Kommentar zur WPO - zu einem unverzichtbaren Nachschlagewerk für jeden WP, vBP und viele andere, die sich mit dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer befassen.
Der Kommentar erläutert dieses umfassend und auf aktuellem Stand anhand der Vorschriften der WPO. Jede Bestimmung erfährt eine umfassende Kommentierung, ergänzt durch eine Darstellung der maßgeblichen Rechtsprechung und Literatur. Dies ermöglicht sowohl einen tiefen Einstieg in die Materie als auch einen schnellen Überblick über das Ganze. Der Erläuterung eines jeden Paragraphen wurde eine Übersicht vorangestellt. Diese sowie das detaillierte Stichwort- und Literaturverzeichnis erleichtern das Auffinden der Ausführungen zu einzelnen Fragestellungen und Problemen.
Die Herausgeber und ihre Mitarbeiter sind aufgrund ihrer zum Teil langjährigen Mitarbeit in den Gremien des Berufsstandes, insbesondere der WPK, mit den Fragen des Berufsrechts besonders vertraut. Somit ist gewährleistet, dass alle wesentlichen in der Praxis vorkommenden Anwendungs- und Auslegungsfragen bei der Kommentierung berücksichtigt und sachgerecht bearbeitet werden.
Der Kommentar erläutert dieses umfassend und auf aktuellem Stand anhand der Vorschriften der WPO. Jede Bestimmung erfährt eine umfassende Kommentierung, ergänzt durch eine Darstellung der maßgeblichen Rechtsprechung und Literatur. Dies ermöglicht sowohl einen tiefen Einstieg in die Materie als auch einen schnellen Überblick über das Ganze. Der Erläuterung eines jeden Paragraphen wurde eine Übersicht vorangestellt. Diese sowie das detaillierte Stichwort- und Literaturverzeichnis erleichtern das Auffinden der Ausführungen zu einzelnen Fragestellungen und Problemen.
Die Herausgeber und ihre Mitarbeiter sind aufgrund ihrer zum Teil langjährigen Mitarbeit in den Gremien des Berufsstandes, insbesondere der WPK, mit den Fragen des Berufsrechts besonders vertraut. Somit ist gewährleistet, dass alle wesentlichen in der Praxis vorkommenden Anwendungs- und Auslegungsfragen bei der Kommentierung berücksichtigt und sachgerecht bearbeitet werden.