Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt die Aufsicht über Zahlungs- und E-Geld-Dienstleister in Deutschland. Es setzt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in nationales Recht um und legt Anforderungen an die Erbringung von Zahlungsdiensten, den Verbraucherschutz sowie die Sicherheitsstandards fest. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die Einhaltung der Vorschriften.
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